Landtagswahl in Rommerskirchen Briefwahl-Rekord zeichnet sich ab

Rommerskirchen · Rommerskirchens Bürgermeister Martin Mertens hält dies vor der Landtagswahl für ein gutes Zeichen. Er hofft auf eine hohe Wahlbeteiligung in der Gemeinde.

 In Rommerskirchen könnte es erneut mehr Briefwähler geben als zuletzt.

In Rommerskirchen könnte es erneut mehr Briefwähler geben als zuletzt.

Foto: dpa/Oliver Berg

Die politische Teilhabe ist vielen Wahlberechtigten in Rommerskirchen offensichtlich wichtig. Und deshalb tragen sie dafür Sorge, ihre Stimme auch dann abgeben zu können, wenn sie dies aus unterschiedlichen Gründen nicht im Wahllokal tun können oder möchten. Jedenfalls sei für die nordrhein-westfälische Landtagswahl am 15. Mai schon jetzt ein neuer Briefwahlrekord in Rommerskirchen in Reichweite, heißt es aus dem Rathaus. Die Gemeinde habe bis vergangenen Montag (25. April) bereits 2597 Wahlscheine mit den entsprechenden Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl versandt. In Rommerskirchen sind diesmal 10.566 Menschen wahlberechtigt.

In der Gemeinde war die Briefwahl bei den Abstimmungen zuletzt immer beliebter geworden – möglicherweise auch aufgrund der Coronapandemie, als viele lieber kontaktlos wählten. Bei der Kommunalwahl 2020 hatten sich 3468 Rommerskirchener für die Briefwahl entschieden, gut ein Drittel aller damals Wahlberechtigten in der Gemeinde. Bei der Bundestagswahl im vergangenen Herbst hatte sich dieser Trend fortgesetzt.

„Wir sind in der Vorbereitung und hinsichtlich der Auszählung der Wahl bestens gewappnet“, sagt Bürgermeister Martin Mertens. „Ich hoffe, dass eine hohe Briefwahlquote der Vorbote einer insgesamt hohen Wahlbeteiligung ist. Unsere Demokratie lebt von Beteiligung.“ Der Versand beantragter Wahlunterlagen erfolgt in der Regel am selben, spätestens am nächsten Werktag. Wegen des hohen Briefwahlaufkommens kann die Zustellung indes ein paar Tage dauern. Sofern Briefwahlunterlagen nach Antragstellung und entsprechendem zeitlichen Vorlauf nicht zugegangen sein sollten, kann ein Ersatzwahlschein ausgestellt werden. Die Erklärung, die Unterlagen nicht erhalten zu haben (Verlusterklärung) sollte persönlich im Wahlamt der Gemeinde erfolgen.

(ssc)
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