Rommerskirchen Kreis lehnt Zebrastreifen ab

Rommerskirchen · Die Querungshilfe an der Wasserburgstraße in Anstel wird nicht ergänzt.

Die von CDU-Ratsmitglied Holger Hambloch auf Bürgerwunsch angeregte Ergänzung der Querungshilfe an der Wasserburgstraße (zwischen Am Rosenend und Nordstraße) um einen Zebrastreifen kommt nicht. Das wurde jetzt bekannt, nachdem die Gemeinde das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreises Neuss kontaktiert hatte. Die hält einen Zebrastreifen an dieser Stelle für überflüssig.

Die Behörde bezieht sich in einer Stellungnahme, die den Ratsmitgliedern zugänglich gemacht wurde, auf eine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung. Demnach dürften Fußgängerüberwege nur dann angelegt werden, wenn es erforderlich sei, dem Fußgänger den Vorrang zu geben, weil er in einem bestimmten Bereich sonst nicht sicher über die Straße kommen würde. Um dies zu konkretisieren, gibt es laut Straßenverkehrsamt des Kreises folgende Regel, die zur Anordnung eines Zebrastreifens als Maßstab zugrunde zu legen ist: Entweder, der Bereich wird stündlich von mindestens 50 bis 100 Fußgängern und gleichzeitig von 450 bis 600 Kraftfahrzeugen frequentiert - oder dort sind stündlich mindestens 100 bis 150 Fußgänger und gleichzeitig 300 bis 600 Kraftfahrzeuge unterwegs. Unterhalb dieser Werte sei es nicht möglich, einen Zebrastreifen durchzusetzen.

An der Wasserburgstraße seien die genannten Verkehrsstärken nicht gegeben. "Ferner würde der Fußgängerüberweg für die Fahrtrichtung B 477 hinter der dortigen Bushaltestelle liegen", teilt das Amt mit. "Dies ist gemäß der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen nicht zulässig, da damit die Sicht für und auf querungswillige Fußgänger durch den haltenden Bus verdeckt wird." Insgesamt sei die Verkehrsbelastung auf der Wasserburgstraße gering, und es gebe "ausreichend große Zeitlücken" für die Fußgänger, um die Straße auch ohne die Bevorrechtigung durch einen Zebrastreifen sicher überqueren zu können.

(ssc)
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