Rommerskirchen Kind eingesperrt: Butzheimerin verurteilt

Rommerskirchen · Das Landgericht Mönchengladbach verurteilte die Frau jetzt zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 6000 Euro. Sie hatte einen Jungen vom Roller gerissen, ins Haus geschleppt und im Keller eingesperrt.

Rommerskirchen: Kind eingesperrt: Butzheimerin verurteilt
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Das ist eine Ansage der Justiz: Weil sie ein fremdes Kind in ihrem Keller eingesperrt hat, muss eine Frau aus Butzheim jetzt 6000 Euro Schmerzensgeld an den Jungen und seine Eltern zahlen. Das hat das Landgericht Mönchengladnach entschieden. Die Frau hatte sich durch die spielenden Kinder und den damit verbundenen Lärm belästigt gefühlt.

"Das ist für deutsche Verhältnisse eine enorme Schmerzensgeldsumme", erklärte Rechtsanwältin Julia Offermanns auf Anfrage der NGZ. Sie hatte die Eltern und das geschädigte Kind im Prozess vertreten. Der Fall hatte sich bereits vor gut fünf Jahren ereignet, seitdem lagen die Beteiligten im "Clinch".

Die Anwohnerin hatte sich geweigert, dem Kind ein Schmerzensgeld zu zahlen- entsprechend landete der Fall schließlich vor Gericht. Da griffen die Richter in Mönchengladbach nun hart durch. "Das Kind hat durch das Einsperren im Keller erhebliche psychische Beeinträchtigungen erlitten", so die Richter, "der Junge hatte große Angst." Unter anderem hatte die Anwohnerin dem Kind erklärt, es werde "seine Eltern nie wieder sehen".

Im Keller sei es dunkel gewesen. Anderthalb Jahre lang hätte der Jungen in der Folgezeit von Psychologen behandelt werden müssen. Er habe seinen Schulweg geändert, weil er nicht mehr am Haus der Butzheimerin habe vorbeigehen wollen.

Die Frau hatte im Prozess behauptet, das Kind überhaupt nicht im Keller eingesperrt zu haben. Sie habe es nur auf den Hof geholt. Das konnte vor Gericht jedoch widerlegt werden. Glaubhaft hatte der geschädigte Junge im Prozess davon berichtet, wie er im Keller Fahrräder und Möbel in der Dunkelheit habe ertasten können. Zeugen hatten außerdem gesehen, wie die Frau den Jungen am Arm gepackt, ihn von seinem Roller gerissen und mit ins Haus gezogen hatte. "Es ist kein Motiv erkennbar, warum die Zeugen die Anwohnerin zu Unrecht belasten sollten", so die Richter.

Das Amtsgericht Grevenbroich hatte das Strafverfahren in gleicher Sache gegen die beschuldigte Butzheimerin vor vier Jahren gegen Zahlung von 1500 Euro Geldbuße eingestellt. Auch das war den Richtern in Mönchengladbach ein Dorn im Auge. "Diese Einstellung des Verfahrens hat nicht zur Genugtuung bei dem Jungen und den Eltern geführt", so die Richter.

Neben den 6000 Euro Schmerzensgeld muss die Beklagte auch den größten Teil der Prozesskosten und Zinsen zahlen. Für die Butzheimerin wird ihre Entgleisung damit zu einer teuren Angelegenheit. Der Streitwert beträgt nach Angaben des Landgerichts mehr als 10.000 Euro.

(NGZ)
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