Tiere in Rommerskirchen Halter von „gefährlichen Hunden“ zahlen weiterhin höhere Steuer

Rommerskirchen · Der gemeinsame Antrag von Grünen, FDP und UWG zur steuerlichen Gleichstellung aller Hunde in der Gemeinde wurde mit klarer Mehrheit abgewiesen.

 Vierbeiner, die der Gesetzgeber als potentiell gefährlich einstuft, gelten als Listenhund – wie Pascha.  Archivfoto: Jaba

Vierbeiner, die der Gesetzgeber als potentiell gefährlich einstuft, gelten als Listenhund – wie Pascha. Archivfoto: Jaba

Foto: Bauch, Jana (jaba)

Bündnis 90/Die Grünen, FDP und UWG sind mit ihrem Antrag für einen einheitlichen Steuersatz für alle Rommerskirchener Hunde gescheitert. Im Haupt- und Finanzausschuss stimmten elf von zwölf Anwesenden gegen den Antrag  – auch die Vertreter der CDU, die in Rommerskirchen unlängst eine Kooperation mit den Grünen eingegangen sind. Da die UWG nicht im Ausschuss vertreten ist und FDP-Politiker Stephan Kunz bei der Abstimmung fehlte, votierte nur Gunnar Dykstra von den Grünen für den Gemeinschaftsantrag. Somit bleibt die Hundesteuersatzung der Gemeinde unverändert. Bedeutet: Die Halter von sogenannten Listenhunden, deren Vierbeiner vom Gesetzgeber aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse als potenziell gefährlich eingestuft werden, müssen deutlich mehr bezahlen als den in der Gemeinde veranschlagten Regelsatz von 78 Euro pro „normalem Hund“.