Rommerskirchen Gewalttätiger Einbrecher in Haft

Rommerskirchen · Fünf Jahre Freiheitsstrafe für 50-Jährigen und anschließend Entziehungskur.

Am Ende hatte der Angeklagte (50) die zahlreichen Vorwürfe der Staatsanwältin zugegeben. Wegen schweren räuberischen Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen hat ihn gestern die Zweite Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt. Außerdem beschloss das Gericht die Unterbringung des Alkoholkranken in einer Entziehungsanstalt. Aber vorab muss der Angeklagte ein Jahr der fünfjährigen Freiheitsstrafe im Gefängnis verbüßen.

Zu Prozessbeginn hatte der Mann, der seit 2012 in Deutschland lebt, nur die Haupttat eingestanden. So war er in der Nacht zum 20. Juli mit einem unbekannt gebliebenen Mittäter in ein freistehendes Bauernhaus in Rommerskirchen eingedrungen. Zuvor hatte er sich mit einem Brecheisen bewaffnet. Durch das Licht einer Taschenlampe war der Landwirt (28), der damals mit seiner Lebensgefährtin im Obergeschoss schlief, auf den Eindringling aufmerksam geworden.

Als der 28-Jährige versuchte, den Einbrecher im Treppenhaus zu packen, schlug der ihn mit einer Brechstange auf den Kopf. Der Landwirt erlitt eine Platzwunde. Doch die Bewohner konnten den Angeklagten festhalten, bis die Polizei eintraf. Der unbekannte Mittäter entkam mit einem Handy und einer Kassette mit 800 Euro. Der alkoholisierte Angeklagte erbeutete eine Geldbörse. Ein psychiatrischer Sachverständiger attestierte dem 50-Jährigen Alkoholsucht und empfahl dessen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.

Auch auf alkoholreichen Parties war der Angeklagte als streitsüchtig und gewalttätig aufgefallen. Bei zwei Gelegenheiten hatte er auf weibliche Partygäste brutal eingeschlagen. Und am 7. März 2014 hatte der Angeklagte einen Mann mit Schlägen ins Gesicht derart verletzt, dass das Opfer einen Nasenbein-, einen Jochbein- und einen Schädelbruch erlitt.

(NGZ)
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