Rommerskirchen Gericht verhandelt über Breitners Altenheim

Rommerskirchen · Die Gemeinde ist optimistisch, dass das Oberverwaltungsgericht die Klage eines Anwohners gegen das geplante Altenheim abweisen wird.

 Ex-Fußball-Nationalspieler Paul Breitner (oben rechts), mit Albert Glöckner) will an der Venloer Straße ein Altenheim errichten.

Ex-Fußball-Nationalspieler Paul Breitner (oben rechts), mit Albert Glöckner) will an der Venloer Straße ein Altenheim errichten.

Foto: H. Jazyk

Schon vor einigen Monaten sind der ehemalige Supermarkt und die einstige Getränkehalle abgerissen worden. Inzwischen hat der Rhein-Kreis Neuss die Baugenehmigung für das unter anderem vom früheren Fußballstar Paul Breitner an der Venloer Straße geplante Seniorenheim erteilt. Seit Ende Januar wird die Baustelle eingerichtet und das Gelände planiert. Die Eröffnung des zweiten Altenheims in der Gemeinde ist für Mai 2014 geplant, wie Bürgermeister Albert Glöckner kürzlich seiner Neujahrsansprache bekannt gab. Fest steht inzwischen auch der Prozesstermin für die von einem Anwohner beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster eingereichte Klage.

 Ex-Fußball-Nationalspieler Paul Breitner (oben rechts), mit Albert Glöckner) will an der Venloer Straße ein Altenheim errichten.

Ex-Fußball-Nationalspieler Paul Breitner (oben rechts), mit Albert Glöckner) will an der Venloer Straße ein Altenheim errichten.

Foto: H. Jazyk

Ab 15. April wird in Münster über die Normenkontrollklage von Hans-Stefan Müller verhandelt, mit der er den am 30. August 2012 vom Rat beschlossenen Bebauungsplan in seiner Gesamtheit angreift. Was ungewöhnlich zügig ist, rechnen Experten doch im Allgemeinen damit, dass zwischen dem Eingang der Klage und dem Prozesstermin sonst mindestens ein Jahr vergeht. Müller wendet sich als unmittelbarer Anwohner gegen die von ihm als geradezu erdrückend empfundene Dimension des geplanten Baus. Ansonsten möchte sich der von mehr als 30 — ihrerseits nicht klageberechtigten — Nachbarn unterstützte Rommerskirchener nicht weiter zur Sache äußern.

Post aus Münster hat Ende Januar die Gemeinde erhalten. So hat der zweite Senat des OVG darauf hingewiesen, dass im Bebauungsplan der Hinweis darauf fehlt, wo die ihm zugrunde liegenden DIN-Normen eingesehen werden können. Glöckner betonte jetzt im Rat, dass es sich dabei ausschließlich um "eine Formalie" handele: "Im materiellen Recht hat das Gericht nichts beanstandet."

Das von der Investorengesellschaft August Lotz und Paul Breitner finanzierte Altenheim, das die Firma Carpe Diem betreiben wird, erfreut sich inzwischen offensichtlich des geschlossenen Rückhalts der Politik: Nachdem es bei der Grundsatzentscheidung im März 2012 noch neun Gegenstimmen (insbesondere aus der CDU) gab, beschlossen die Politiker nun einstimmig die nötig gewordene Ergänzung: Die besagt schlicht, dass alle in Frage kommenden Regelwerke im Dienstleistungszentrum an der Eckumer Bahnstraße einzusehen sind. Die Änderung ist derart geringfügig, dass der Bebauungsplan nicht mehr öffentlich ausgelegt werden muss. Hinzu kommt, dass die DIN-Normen im Beteiligungsverfahren genannt worden seien, so dass eine weitere Auslegung nicht mehr erforderlich sei, so Carsten Friedrich vom Planungsamt. Laut Andreas Berstermann, der die Gemeinde in Münster als Rechtsanwalt vertreten wird, enthält die Klageschrift über die bereits im Abwägungsverfahren eingebrachten Argumente nichts Neues.

(NGZ)
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