Rommerskirchen Gemeinde weist Kritik der CDU an SPD-Anzeige in Abfallkalender zurück

Rommerskirchen · Im Internet gab es positive und negative Resonanz auf den neu gestalteten Abfallkalender der Gemeinde für das Jahr 2017, der im Dezember an die Haushalte verteilt worden ist. Zwischen CDU und Stadtverwaltung sorgt der Kalender für Unstimmigkeiten - und wird nun sogar Thema in der nächsten Ratssitzung am 26. Januar.

Auslöser ist eine Anfrage des CDU-Fraktionsvorsitzenden Michael Willmann vom 11. Januar. Willmann kritisiert u.a. eine Werbeanzeige der SPD in dem Medium und wertet den Kalender als Mitteilung der Gemeindeverwaltung. "Werbung von politischen Parteien ist hier nicht möglich bzw. unerwünscht", beschreibt der Christdemokrat seine Sicht der Dinge. Und weiter: "Aus welchem Grund wurden nicht alle Parteien gefragt, ob Interesse an einer Werbung im Abfallkalender besteht?" Zudem verlangt Willmann Auskunft darüber, warum der Kalender kein Impressum habe.

Bürgermeister Martin Mertens findet die Anfrage der CDU "nur schwer nachvollziehbar", wie er in einer Stellungnahme für den Rat schreibt. Der Verwaltungschef verweist auf eine Nachfrage der stellvertretenden CDU-Fraktionsvorsitzenden Gabriele Paulus vom 15. Dezember im Bürgerbüro, in der es um genau diesen Sachverhalt gegangen sei. Er habe daraufhin im Beisein des Wirtschaftsdezernenten Elmar Gasten erklärt, dass für die Akquise der Anzeigen nur die Entsorgungsfirma Schönmackers zuständig sei. Deren Regionalleiter Wolfgang Scheuren habe am 16. Dezember mitgeteilt, dass der Anzeigenverkäufer vergeblich versucht habe, mit der CDU Kontakt aufzunehmen; später seien die Anzeigenflächen schon vergeben gewesen. "Wir würden uns aber sehr freuen, wenn die CDU oder auch andere Parteien den Kalender durch eine Anzeige für die Folgejahre unterstützen würden", schrieb Scheuren in der E-Mail, die unserer Redaktion vorliegt. Diese Information habe Gasten noch am selben Tag an Paulus weitergegeben, schreibt Mertens. Er verweist zudem darauf, dass es für Abfallkalender keine Impressumspflicht gebe. Und der Ausschluss von Werbung durch Parteien sei kein Bestandteil des Ratsbeschlusses vom 7. Juli 2016, die Kosten für die Publikation durch Werbeanzeigen zu minimieren.

(NGZ)
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