Rommerskirchen Gemeinde beschließt neuen Brandschutzplan

Rommerskirchen · Erstellt wird der Plan vom früheren Kölner Feuerwehrchef Stephan Neuhoff. Dem Sicherheitsausschuss präsentierte er bereits Eckpunkte.

 Die Feuerwehr Rommerskirchen rückte 2014 zu so vielen Einsätzen wie nie aus - ein Grund war der Sturm "Ela".

Die Feuerwehr Rommerskirchen rückte 2014 zu so vielen Einsätzen wie nie aus - ein Grund war der Sturm "Ela".

Foto: L. Hammer

Spätestens seit vergangenem Herbst ist die Erstellung des neuen Brandschutzbedarfsplans feuerwehrintern zum unbestrittenen Top-Thema avanciert. Brandschutzbedarfspläne müssen in der Regel alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Sie definieren Schutzziele und legen unter anderem fest, welcher Löschzug wie ausgestattet wird.

Als Gutachter und externen Berater hat die Gemeinde einen Fachmann ersten Ranges gewinnen können: Stephan Neuhoff war bis März 2014 fast ein Vierteljahrhundert lang Chef der Kölner Berufsfeuerwehr und gilt als einer der renommiertesten Brandschützer Deutschlands. Im Ausschuss für Verkehr, Sicherheit und öffentliche Belange bot Neuhoff jetzt einen ersten Überblick. "Im Mai könnte der Brandschutzbedarfsplan soweit sein, dass er Ihnen vorgelegt werden kann", stellte er den Politikern in Aussicht. Nach seinem "ersten Eindruck" verfügten die vier Löschzüge der Gemeinde über "gute Gebäude", die auch "gut platziert" seien. "Vorsichtiger" äußerte sich Neuhoff zu den Fahrzeugen, "weil ich die bisher nur von vorn gesehen habe." Brandschutztechnisch seien Gewerbe- und Neubaugebiete "auf dem neuesten Stand". Was potenzielle industrielle Gefahrenherde angeht, "gibt es keine außergewöhnlichen Risiken", betonte Neuhoff. "Das Risiko ist konventionell und hat sich nicht signifikant geändert", lautet sein Befund.

Aktuell ist Neuhoff dabei, den Erreichungsgrad des Schutzziels bei den zwischen 2009 und 2013 gefahrenen Einsätzen der Feuerwehr zu untersuchen, auch "wenn ich noch nicht mit konkreten Zahlen aufwarten kann und möchte." Die für den neuen Plan zu wählende Schutzzieldefinition wird sich an Vorgaben der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) orientieren, die auch von der Bezirksregierung Düsseldorf verwendet werden. Sie sehen vor, dass binnen acht Minuten nach der Alarmierung mindestens acht Feuerwehrleute am Einsatzort sein müssen. "Die Definition ist eigentlich für Großstädte und Berufsfeuerwehren bestimmt, aber es gibt nichts anderes", sagte Neuhoff mit Blick auf die AGBF-Richtlinien. Er hoffe auf einheitliche Richtlinien in nächster Zeit. Über die konkrete "Soll/Ist"- Relation will er mit der örtlichen Feuerwehr sprechen.

Feuerwehrchef Thorsten Nießen sprach sich anlässlich des Jahresberichts 2014 für die Anschaffung einer Drehleiter und eine hauptamtliche Kraft in der Feuerwehr aus, "egal ob man die nun Wehrleiter oder Gerätewart nennt." Auf rein ehrenamtlicher Basis sei die bisherige Arbeit nicht mehr zu leisten, sagte Nießen und nannte beispielhaft die Brandschutzerziehung in den Schulen. Zudem sprach sich Nießen angesichts der Erfahrungen mit dem Sturm "Ela" für die förmliche Einrichtung eines "Krisenzentrums" aus. Als zentraler Sammel- und Koordinationspunkt hatte im Juni 2014 bereits das Feuerwehrhauptquartier an der Rommerskirchener Wehrstraße fungiert.

(NGZ)
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