Rommerskirchen Feuerwehr wird immer öfter durch zugeparkte Straßen behindert

Rommerskirchen · Eigentlich "weiß" es jeder, de facto sehen sich Kommunen immer wieder gezwungen, darauf hinzuweisen, dass Straßen und Feuerwehrzufahrten nicht blockiert werden dürfen - was auch für Rommerskirchen gilt. Denn eine durch Falschparker verzögerte Anfahrt kann dazu führen, dass wertvolle Zeit zur Rettung von Menschenleben verloren geht. Über eine zunehmende Anzahl zugeparkter Straßen in Rommerskirchen beklagte sich jetzt die Feuerwehr beim Ehrungsabend: Die Zahl der Feuerwehreinsätze ist zwar 2017 gegenüber dem Vorjahr konstant geblieben, vermehrt hat sich allerdings die Zahl der Beschwerden über zugeparkte Straßen.

Da erhoffen sich die Rommerskirchener Einsatzkräfte mehr Mitdenken der Bürger beim Abstellen ihres Autos. Ausnahmslos verboten ist das Parken in Bereichen, die explizit als Feuerwehrzufahrt oder -fläche gekennzeichnet sind. Eine Straße muss jedoch keineswegs durch Schilder eigens als Feuerwehrzufahrt gekennzeichnet sein: "Es muss immer so geparkt werden, dass die Feuerwehr mit ihren großen Fahrzeugen noch zügig durchkommt", verweist Rathaussprecher Elmar Gasten aus gegebenem Anlass auf die geltende Rechtslage. Danach darf "auf oder etwa in engen öffentlichen Straßen nur geparkt werden, wenn eine Durchfahrtsbreite von 3,1 Metern bleibt".

Bei Gebäuden weitab öffentlicher Straßen müssen längere Strecken zu Fuß zurückgelegt werden. "Daher müssen solche Zugänge eine Breite von 1,25 Metern und Türbreiten von einem Meter haben", sagt Gasten. Diese Wege dürfen also nicht als Abstellfläche genutzt werden. Auch zum Phänomen der "Gaffer" nimmt er Stellung: Lösch- und Rettungskräfte dürften nicht behindert werden. Daher gelte es: Abstand halten und Anweisungen strikt befolgen.

Hydranten müssten freigehalten werden: "Die Feuerwehr stellt bei Einsätzen im Winter immer wieder fest, dass ein Teil der für die Entnahme von Löschwasser benötigten Hydranten vereist und oft mit Schnee bedeckt ist."

(S.M.)
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