Für Familien in Rommerskirchen FDP: Wohneigentum per Erbbaurecht

Rommerskirchen · Rommerskirchen soll, so fordern die Liberalen, die Schaffung von Wohneigentum durch junge Familien im Wege des Erbbaurechts vereinfachen. Dadurch profitiere auch die Gemeinde.

Die FDP will vornehmlich jungen Familien mit Kindern ermöglichen, leichter Eigentum in der Gemeinde zu erwerben. Für ein geeignetes Instrument hält sie das Erbbaurecht. Die Liberalen wollen per Antrag an den Planungsausschuss für ihr Ansinnen eine Mehrheit finden. Konkret beantragen sie, dass die Verwaltung der Gemeinde beauftragt wird, eine Richtlinie für die Vergabe von Baugrundstücken im Wege des Erbbaurechts zu entwickeln, um jungen Familien mit Kindern die preisgünstige Schaffung von Wohneigentum zu ermöglichen, Grundvermögen und Handlungsspielraum über Generationen zu erhalten und Einnahmen nachhaltig zu realisieren.

Die beiden Unterzeichner, Fraktionsvorsitzender Stephan Kunz und Kreistagsmitglied Gerhard Heyner weisen auf den bundesweit hohen Bedarf an Wohnungen hin. Gleichzeitig führe der Mangel an Baulandflächen zu steigenden Baulandpreisen und ebenso steigenden Mieten.  Wenn Gemeinden und Städte Neubauflächen ausweisen, ist das mit einer Absicht verbunden: Die Kommunen wollen wachsen. Kunz: „Es tut dem Gemeindehaushalt gut, wenn durch mehr Steuerzuweisungen dank gestiegener Einwohnerzahl sowie durch ordentliche Grundstückspreise frisches Geld in den Säckel des Kämmerers gespült wird.“ Dabei seien Familien die bevorzugte Zielgruppe. Sie bauen ihr Leben auf, bereichern die Lebendigkeit von Stadtteil oder Gemeinde und die Kinder garantieren den Bestand von Kindergärten, Schulen und vielen anderen Einrichtungen vor Ort. „Junge Familien sollen zuziehen, je früher desto besser.“

Doch gebe es, so argumentieren die beiden  FDP-Politiker, einen Haken. Gerade bei jungen Paaren mit Kinderwunsch oder schon mit Kindern ist das Geld knapp, die berufliche Perspektive noch im Aufbau und vielleicht auch noch fragil. Junge Familien scheuen allzu hohe Schuldenberge.“ Ein entscheidendes Hindernis sei oft die Finanzierung des Grundstücks, dessen Anteil am Gesamtengagement je nach Lage mit rund 30 Prozent zu Buche schlägt. Kunz: „Es ist am Ende der Rechnung eben doch ein ziemlicher Unterschied, ob trotz Eigenkapital der Schuldenberg 200.000 oder 300.000 Euro hoch ist, weil das Grundstück mitfinanziert werden muss.“

Hier biete das Erbbaurecht eine Perspektive. Die Idee ist einfach: Eltern, Kinder und Enkel bekommen eigentumsähnliche Rechte an einem Grundstück, das sie bebauen und auch vererben können. Auch das Wohnhaus auf dem Grundstück kann problemlos verkauft werden. Erworben wird ein Erbbaurecht. Für die Nutzung des Grundstücks in diesem Sinne ist monatlich eine Erbpacht zu zahlen, die üblicherweise bei rund drei Prozent des geschätzten Grundstückswertes liegt. Aber, und das kritisiert die FDP, viele Kommunen wählen heute die Lösung, die Grundstücke zu verkaufen und damit für immer aus der Hand zu geben. Die Projektentwicklung der Käufer wird dann durch städtebauliche Verträge, die der momentanen Stadtentwicklung geschuldet sind, strukturiert. Aber das Grundstück bleibt dem gestalterischen Zugriff der Kommune für alle Zeit entzogen.

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