Rommerskirchen Bürger droht Netto mit Klage

Rommerskirchen · Frank Neunzig befürchtet angesichts der Planungen erhebliche Lärmbelästigung am Steinbrink und eine Wertminderung seines Hauses. Der Kreis hat immissionsschutzrechtliche Bedenken.

 Frank Neunzig geht auf die Barrikaden: Wo das Regal steht, könnten bald schon Netto-Parkplätze an sein Grundstück grenzen.

Frank Neunzig geht auf die Barrikaden: Wo das Regal steht, könnten bald schon Netto-Parkplätze an sein Grundstück grenzen.

Foto: NGZ

Frank Neunzig war entsetzt, als er im Sommer von den Plänen erfahren hat, den Netto-Markt umzusiedeln. In der NGZ las er, dass der Markt an die Stelle des bisherigen Silo-Geländes der Buir-Bliesheimer Agrargenossenschaft an den Steinbrink verlegt werden soll. Weder von der Gemeinde, noch von Netto oder der Buir-Bliesheimer sei er darüber informiert worden, so Neunzig. Der Eigentümer des Hauses am Steinbrink 1 will jetzt Klage gegen die Verlagerung des fast um die Hälfte vergrößerten Netto-Marktes erwägt. Bei der Verwaltung sei ihm im Sommer mitgeteilt worden, es handele sich um eine Bauvoranfrage: "Daraufhin habe ich schriftlich meinen Einwand gegen das geplante Bauvorhaben erhoben, ohne bisher jedoch eine Antwort zu erhalten", erzählt Neunzig.

Der Hauseigentümer befürchtet angesichts der bisherigen Pläne, "eine erhebliche Lärmbelästigung für meine Mieter" und eine "erhebliche Wertminderung" des Hauses. Die geplanten Parkplätze des Netto-Markts grenzten unmittelbar an Neunzigs Terrasse. Er hat daher eine Bonner Anwaltskanzlei beauftragt und beim Rhein-Kreis Neuss Akteneinsicht verlangt. Den Anwälten Stefan Tysper und Dr. Torsten Eberhard zufolge "bestätigt sich der erste Eindruck, dass die beantragte Ansiedlung eines Netto-Markts vor allem in immissionsschutzrechtlicher Hinsicht Probleme aufwerfen dürfte." Die Untere Immissionsschutzbehörde des Kreises vertritt jedenfalls den Standpunkt, dass das Gebiet planungsrechtlich nicht einem Baugebiet im Sinne der Baunutzungsverordnung entspricht. Für die Bonner Juristen erscheint es "fraglich, ob sich das geplante Vorhaben in die nähere Umgebung einfügt." Den beiden Rechtsanwälten zufolge zweifelt die Immissionsschutzbehörde auch daran, dass das gesetzliche Gebot der Rücksichtnahme gewahrt bleibe "und gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse eingehalten werden könnten." Gemeint ist, dass Neunzigs Haus von den geplanten Parkplätzen umfasst wird. Daher sei es "nur schwer vorstellbar, wie durch entsprechende bauliche Maßnahmen eine Verringerung der Immissionsbelastung erreicht werden könnte", so die Juristen.

Laut Bürgermeister Glöckner wird der Kreis empfehlen, die Anlieferung für den neuen Supermarkt vom Steinbrink weg zu verlegen. Die Planer der Gemeinde arbeiteten derzeit daran, das obere Ende der Straße neu zu gestalten und den Verkehr zu beruhigen. Entsprechend den ursprünglichen Planungen will die Buir-Bliesheimer ihren neuen Standort unweit des Nettesheimer Wegs bereits zur nächsten Erntesaison bezogen haben. Mit dem Bau des Netto-Markts sollte zum Jahresende begonnen werden.

(NGZ)
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