Rommerskirchen Brandstiftung: Iraker zu fünf Jahren Haft verurteilt

Rommerskirchen · 27-Jähriger hatte auch 2000 Euro und ein Handy gestohlen, um Bruder in der Heimat Bluttransfusion zu ermöglichen.

Es war nicht der übliche Fall von Brandstiftung, den die Zweite Große Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts gestern zu verhandeln hatte. Der 27-jährige Iraker, der aus Bagdad nach Deutschland kam, hatte im Prozess zugegeben, am 8. Oktober 2016 in Oekoven im Zimmer einer Flüchtlingsunterkunft an drei Stellen gezündelt zu haben. Ein Brandsachverständiger hatte festgestellt, dass der Angeklagte zuvor den Rauchmelder deaktiviert und offenbar mit einem Feuerzeug ohne Brandbeschleuniger an drei Stellen in dem Raum Feuer gelegt hatte. Außerdem hatte der 27-Jährige aus einem verschlossenen Koffer 500 Euro und aus dem Schrank 1500 Euro sowie ein wertvolles Handy gestohlen. Bald war klar, dass die schwere Brandstiftung eine Verdeckungstat war, weil der Angeklagte nicht als Dieb erkannt werden wollte. Tatsächlich gehörte das Zimmer in der Asylunterkunft Freunden, die ihn als Gast aufgenommen hatten. Der Raum war anschließend zwei Monate lang unbewohnbar und musste für 15.000 Euro renoviert werden. Am Ende beteuerte der Angeklagte, der sich noch nie vor Gericht verantworten musste: "Ich wollte nichts Schlimmes tun. Ich möchte mich bei allen entschuldigen." Tatsächlich war er von seinen Eltern in Bagdad um Hilfe gebeten worden. Der Bruder zu Hause sollte nach einem schweren Verkehrsunfall eine Bluttransfusion erhalten. Aber es fehlte an Geld. Der Angeklagte war am Tattag nach Köln gefahren, um Geld zu besorgen. Aber vergeblich. So nahm er das Geld der abwesenden Gastgeber.

Eine 38-jährige Russin, die mit ihren Kindern ebenfalls in der Asylunterkunft wohnt, hatte an dem Oktobertag den schwarzen Rauch bemerkt. "Ich sah den jungen Mann, wie er hinter einer Ecke verschwand", erklärte die Frau gestern in ihrer Zeugenaussage. Sie sei ihm gefolgt und habe ihn gebeten, zurückzukommen. Das habe der junge Mann getan. "Als wir eintrafen, standen die Polizisten schon im Haus. Und ich erkenne den Mann", ergänzte die Zeugin ihre Aussage. Die Diebesbeute erhielten deren Besitzer zurück. Aber einen minder schweren Fall der besonders schweren Brandstiftung lässt der Gesetzgeber nicht zu, waren sich Staatsanwalt und Gericht einig. Deshalb wurde der Angeklagte wegen schwerer Brandstiftung und wegen Diebstahls zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und vier Monaten verurteilt.

(NGZ)
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