Rommerskirchen Bauherren müssen Teil des Kanals zahlen

Rommerskirchen · Künftig legt der Erftverband die Kanalbaukosten nicht mehr auf die von allen Bürgern zu zahlende Abwassergebühr um. Die CDU hofft auf unterm Strich sinkende Gebühren für die Rommerskirchener Allgemeinheit.

 Grundstückseigentümer müssen künftig Kanalbaukosten mittragen.

Grundstückseigentümer müssen künftig Kanalbaukosten mittragen.

Foto: rm

An markigen Worten hat es Theo Paschen (CDU) in den vergangenen Jahren nie fehlen lassen, wenn es im Rat oder einem seiner Ausschüsse um den Erftverband ging. "Abzocke" und "Gebühren auf Eifel-Niveau" hat der Frixheimer dem in Bergheim ansässigen wirtschaftlichen Zweckverband des Öfteren attestiert. Für CDU-Fraktionschef Stephan Kunz ist es gleichsam eine "Fernwirkung" der Kritik Paschens, dass es nun eine Neuerung bei den Abrechnungen des Erftverbands für die Erschließungskosten gibt.

Bisher war es so, dass bei der Anlegung der Kanalisation in Neubaugebieten der Erftverband die Kosten hierfür komplett übernahm und sie dann in der Abwassergebühr auf die Bürger umgelegt hat. Für Stephan Kunz ist dies und die rege Bautätigkeit in der Gemeinde ein Grund für die zurzeit recht hohen Abwassergebühren.

Möglich wird die jetzt im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellte Neuerung durch einen schon 1998 bei der Übertragung des damals kommunalen Kanalnetzes an den Erftverband geschlossenen öffentlich- rechtlichen Vertrag. Dem zufolge muss die Rechnung des Erftverbands so aufgeschlüsselt werden, "dass der beitragsfähige Aufwand ohne weitere Ermittlungen ersichtlich und nachvollziehbar ist". Demnach müssen künftig die Grundstückseigentümer einen Teil der Kanalbaukosten selbst zahlen — die folglich dann auch nicht mehr auf die von allen Bürgern zu tragenden Gebühren angerechnet werden. Für Stephan Kunz ist diese "verursachergerechte Aufteilung der Kosten fair, gerecht und absolut notwendig".

Für jede künftige Kanalbaumaßnahme und die Erschließung in den Neubaugebieten sind nun öffentlich- rechtliche Vereinbarungen zu schließen. In denen werden die konkreten Modalitäten zur Errichtung und Abnahme der Baumaßnahme geregelt. Nach den Auswirkungen für die Gemeinde befragt, antwortete Bürgermeister Albert Glöckner im Haupt- und Finanzausschuss, dass mit der Neuregelung "eine schwächere Zukunftsbelastung", jedoch eine aktuell schwerere Belastung einher gehe.

Wie Baudezernent Hans-Josef Schneider die Politiker informierte, wird auch für das Bahnhofsprojekt eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung nötig werden. "Hier wird höchstwahrscheinlich für eine Teilfläche vor dem Bahnhofsgebäude eine Beitragspflicht entstehen und somit ein Straßenentwässerungsanteil auf die Gemeinde zukommen, der dann abgerechnet wird." Die Höhe der möglichen Kosten kann laut Schneider derzeit noch nicht beziffert werden: Rechtsanwalt Andreas Berstermann, der juristische Berater der Gemeindeverwaltung, prüft derzeit noch die beitragsrechtliche Situation. Theo Paschen freut sich derweil über die Neuregelung, die sein Fraktionschef Stephan Kunz als "Gewinn für alle Rommerskirchener" bewertet.

Theo Paschen ist verhalten optimistisch: "Ich hoffe, dass die Gebühren jetzt endlich nach unten gehen. Dafür haben wir gekämpft." Gewissheit werden er und seine Ratskollegen frühestens im November haben, wenn die Gebührenbedarfsberechnung des Erftverbands für 2014 auf dem Tisch liegen wird.

(NGZ/rl)
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