Bahnhof Rommerskirchen Gemeinde muss Baufirma auszahlen

Rommerskirchen · Nach Mängeln beim Bau der Rampe am Rommerskirchener Bahnhof hatte die Gemeinde der Baufirma Tholen Geld zurückgehalten. Das Landgericht entschied: Da es keine außerordentliche Kündigung war, muss gezahlt werden.

 Die ab 2014 von der Baufirma Tholen errichtete Treppen- und Rampenanlage am Eckumer Bahnhof entsprach nicht den vertraglichen Vereinbarungen. Trotzdem muss die Gemeinde einbehaltenen „Restwerklohn“ zahlen.

Die ab 2014 von der Baufirma Tholen errichtete Treppen- und Rampenanlage am Eckumer Bahnhof entsprach nicht den vertraglichen Vereinbarungen. Trotzdem muss die Gemeinde einbehaltenen „Restwerklohn“ zahlen.

Foto: Hammer, Linda (lh)

Monatelang gab es im Frühjahr 2015 Streit zwischen der Gemeinde Rommerskirchen und der Baufirma Tholen um die nicht ordnungsgemäß nach Bauplanung errichtete Treppen- und Rampenanlage am Bahnhof. Die Gemeinde kündigte dem Geilenkirchener Unternehmen und behielt wegen der Mängel 200.000 Euro einer Abschlagszahlung zurück. Daraufhin verklagte die Baufirma die Gemeinde auf Auszahlung und Zinsen. Jetzt sei das Urteil des Landgerichtes Mönchengladbach rechtskräftig, wie Willi Tholen in einem Schreiben an unsere Redaktion darauf hinweist, dass „die Beklagte Gemeinde Rommerskirchen im Wesentlichen zur Zahlung des Restwerklohnes verurteilt worden ist“. Er spricht von Kosten von „etwa einer Million Euro“. Zudem habe die Gemeinde Einigungsbemühen ausgeschlagen: „Nun hat man die Quittung durch das Urteil erhalten“, schreibt Tholen. Diese Summe bezeichnet Rechtsamtsleiter Gregor Küpper gegenüber unserer Redaktion als „deutlich zu hoch“: Es handele sich 429.653,97 Euro für die geleisteten und die noch folgenden Arbeiten. Zudem hätten rund 30 Vergleiche in Teilbereichen sehr wohl gezeigt, dass die Gemeinde auf das Unternehmen zugegangen sei.

Bereits im Frühjahr 2015 gab es verschiedene Auffassungen von der Höhe des Schadens. Sprach Tholen von „Mängelchen“, deren Beseitigung allenfalls 10.000 Euro kosten würden, sah die Gemeinde einen weit höheren Schaden – und die Verpflichtung, schnellstmöglich für die Abnahme durch das Eisenbahnbundesamt zu sorgen. „Unser Ziel war es, das Bahnhofs-Bauprojekt noch 2015 abzuschließen“, erklärt Bürgermeister Martin Mertens auf Nachfrage. Ein Jahre langer Rechtsstreit um die Mängel bei gleichzeitig brach liegender Baustelle sollte vermieden werden.

Durch das Landgericht Mönchengladbach ist am 29. März 2019 festgestellt worden, dass es sich um keine außerordentliche, sondern eine freie Kündigung gehandelt hat. „Das bedeutet, die Gemeinde hätte der Baufirma noch ein weiteres Mal die Gelegenheit geben müssen, die Mängel zu beseitigen“, erläutert Küpper. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte am 1. April 2020 die Entscheidung des Landgerichts Mönchengladbach in diesem Punkt, auf den die Gemeinde Rommerskirchen ihre Berufung beschränkt hatte.

Nach einer Prüfung durch das Ingenieurbüro Vössing hatte die Gemeinde 2015 das Geld zurückgehalten, „da die Mängelbeseitigung noch ausstand und über die Rechtmäßigkeit eines Nachtrages gestritten wurde“, erläutert Küpper weiter: „Da hier keine Einigung erzielt werden konnte und das Vertrauensverhältnis durch die immer neu auftretenden Mängel zerrüttet war, kündigte die Gemeinde den Vertrag mit der Firma am 2. April 2015.“ Die Verwaltung hat danach Unternehmer aus Rommerskirchen und dem Umland mit Erfolg beauftragt, die Arbeiten mängelfrei fertig zu stellen. Im Juli 2015 nahm dann die Deutsche Bahn das Treppen- und Rampen-Bauwerk am Bahnhof ab.

Küpper betont: „Das Urteil betrifft nur die Art der Kündigung, es ist keine Entscheidung darüber, dass es keine Mängel gab – im Gegenteil.“ Denn im Urteil steht auf Seite 28: „Das von der Klägerin errichtete Treppen- und Rampenbauwerk entsprach nicht den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen.“ Es sei in der Ausführung erheblich von der Planung abgewichen. „Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass die Klägerin abweichend von den Ausführungsplänen und der geprüften Statik auf die durch entsprechende Armierungseisen vorgesehene Verbindung zwischen den Seitenwänden und dem Boden des Treppen- und Rampenbauwerks verzichtet und versucht hat, diese (...) nachträglich im so genannten Hilti-Hit-Verfahren herzustellen.“

Da sämtliche Entscheidungen im Zusammenhang mit der Mängelverfolgung sowie der Ablehnung von Nachtragsforderungen seinerzeit auf der Beratung des Ingenieurbüros Vössing beruhte, prüft die Gemeinde derzeit, ob Schadensersatzansprüche gegenüber der Vössing GmbH, die am bisherigen Rechtsstreit mit Tholen beteiligt war, in Betracht kommen.

Einen Nachdreh zu dem Thema gibt es hier: Gemeinde hat Baufirma bereits 2019 bezahlt

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