Rommerskirchen Ansturm auf Baugrundstücke erwartet

Rommerskirchen · Am 10. Oktober beginnt der Verkauf von 52 Baugrundstücken an der Gillbachstraße. Die Verwaltung ist vorbereitet.

 In der nächsten Woche beginnt der Verkauf von 52 Baugrundstücken an der Gillbachstraße in Rommerskirchen. Hier entsteht ein neues Wohngebiet.

In der nächsten Woche beginnt der Verkauf von 52 Baugrundstücken an der Gillbachstraße in Rommerskirchen. Hier entsteht ein neues Wohngebiet.

Foto: Hans Jazyk

Es wird mit Grundstückskäufern gerechnet, die bereits in den Nächten vor den Verkaufstagen 10. und 17. Oktober vor oder im Rathaus übernachten. Die Gemeindeverwaltung ist auf den Verkaufsbeginn für die insgesamt 52 Grundstücke des Baugebietes Gillbachstraße vorbereitet.

"Wir haben bisher noch niemanden im Regen stehen lassen", sagt Rathaussprecher Elmar Gasten angesichts des auch diesmal nicht auszuschließenden Ansturms auf die neuen Baugrundstücke. In der Vergangenheit waren diese insbesondere bei jüngeren Rommerskirchenern beliebt, die bereits früh morgens oder die gesamte Nacht am Rathaus ausharrten.

Der Verkauf der Grundstücke an der Gillbachstraße ist der erste, der auf der Grundlage der neuen Vergaberichtlinien erfolgt. Die hatte der Rat kürzlich einstimmig beschlossen. Gasten zufolge resultiert die Änderung der Richtlinien aus den Praxiserfahrungen. "Neben redaktionellen Anpassungen wurde eine Neuregelung eingeführt", fasst er zusammen. So sei es häufiger vorgekommen, dass Eltern für ihre Kinder oder Kinder für ihre Eltern Grundstücke erworben haben. "Bislang konnten diese Käufer — auch wenn sie Bürger der Gemeinde Rommerskirchen waren — keine Rabatte in Anspruch nehmen", berichtet Gasten.

Dieser Punkt, der bislang nur dem eigentlichen Rommerskirchener Käufer den Rabatt gewährte, wurde angepasst. Sind die restlichen Bedingungen für die Vergünstigungen erfüllt, werden sie bereits dann gewährt, wenn der Grundstückskäufer ein Verwandter ersten Grades (Elternteil oder Kind), beziehungsweise ein Geschwisterteil ist. Erforderlich ist jedoch, dass der von der Neuregelung begünstigte Verwandte eine verbindliche Erklärung abgibt, mit der er sich verpflichtet, auch tatsächlich in dem zu erbauenden Haus zu wohnen. Auf diese Art will die Gemeinde verhindern, dass ein Einfallstor für Grundstücksspekulanten entsteht.

Begünstigt werden durch die Vergaberichtlinien junge Familien mit Kindern, die in Rommerskirchen leben oder zumindest schon einmal gewohnt haben. Sie erhalten bereits eine Woche vor dem allgemeinen Stichtag des Verkaufs Gelegenheit, sich eine Baufläche zu sichern. Die Rabatte variieren zwischen drei und sechs Euro pro Quadratmeter. So können beachtliche Preisnachlässe entstehen, wenn mehrere begünstigende Faktoren vorhanden sind.

Ehepaare, von denen zumindest ein Partner über zehn Jahre in der Gemeinde wohnt oder wohnte, können allein dafür einen Nachlass von sechs Euro geltend machen. Für das erste Kind gibt es einen weiteren Rabatt von 4,50 Euro, jedes weitere Kind senkt den Quadratmeterpreis um weitere drei Euro, Eine vierköpfige Familie könnte also pro Quadratmeter 13,50 Euro des eigentlich gültigen Verkaufspreises sparen.

Ihre Richtlinien hatte die Gemeinde zuletzt vor zweieinhalb Jahren geändert: Wer bauen will, muss seither nicht mehr warten, bis die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Neubaugebiet erfüllt sind. Möglich ist es inzwischen, sich schon frühzeitig eine Option auf ein Baugrundstück zu sichern.

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort