Anhaltende Trockenheit Gemeinde Rommerskirchen empfiehlt zweite Wasseruhr

Rommerskirchen · Seit Beginn des Sommers sind Gemeinde, Feuerwehr und auch Bürgerinnen und Bürger aktiv dabei Bäume und Bete im öffentlichen Raum zu wässern. Mit Blick auf die aktuellen Kosten eine teure Angelegenheit. Daher empfiehlt die Gemeinde nun die Anschaffung einer zweiten Wasseruhr.

 Die Gemeinde Rommerskirchen empfiehlt die Anschaffung einer zweite Wasseruhr, um Energiekosten zu sparen.

Die Gemeinde Rommerskirchen empfiehlt die Anschaffung einer zweite Wasseruhr, um Energiekosten zu sparen.

Foto: Gerhard Seybert/Seybert, Gerhard (seyb)

Eine zweite Wasseruhr biete die Möglichkeit Wasser, das nicht dem Kanalnetz zugeführt wird, am Ende des Jahres von der Entwässerungsgebühr abzusetzen. Unter bestimmten Voraussetzungen könne diese zweite Wasseruhr beantragt werden. Bei der Installation müssen einige Auflagen beachtet werden.

So weist das Steueramt der Gemeinde darauf hin, dass der Nachweis über die entnommene Frischwassermenge grundsätzlich über einen geeichten fest installierten Wasserzwischenzähler zu führen ist. „Der Wasserzwischenzähler darf nach der Installation nicht mehr beweglich sein. So muss er grundsätzlich fest im Leitungssystem installiert werden“, heißt es von Seiten der Verwaltung. Zur Klärung von Sonderfällen müsse mit dem Steueramt Rücksprache gehalten werden.

Da ausgeschlossen werden müsse, dass das entnommene Wasser über die zweite Wasseruhr dem Kanalnetz zugeführt wird, dürfe sich kein Bodenabfluss oder Waschbecken in der Nähe befinden. „Der Zwischenzähler für die Gartenbewässerung müsse darüber hinaus zwingend geeicht sein. Die Eichzeit beträgt sechs Jahre. Nach diesen sechs Jahren ist die Uhr nicht mehr geeicht und kann somit nicht mehr verwendet werden. Deshalb muss nach Ablauf der Frist eine neue geeichte zweite Wasseruhr eingebaut und ein entsprechender Eichnachweis erbracht werden“, führt die Gemeinde aus. Zum 1. Dezember eines jeden Jahres müsse der Zählerstand der zweiten Wasseruhr dem Steueramt in Rommerskirchen unaufgefordert schriftlich mitgeteilt werden.

Das Wasser könne sowohl für private als auch landwirtschaftliche Zwecke genutzt werden. Im privaten Bereich könne Wasser zum Beispiel für die Bewässerung von Gartenanlagen abgeführt werden oder zum Tränken von Straßenbäumen genutzt werden. Bei einer landwirtschaftlichen Nutzung sei die Größe der Ackerfläche anzugeben und ob die Nutzung für die Viehhaltung oder den Anbau von Nutzpflanzen vorgesehen ist. Ein Antragsformular für die mitzuteilenden Angaben befindet sich auf der Internetseite. Antragsformulare sind auch beim Steueramt der Gemeinde Rommerskirchen erhältlich.R Rückfragen bei Mitarbeitern des Steueramtes unter der 02183 8005546.

(NGZ)
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