Schülerbetreuung in Rommerskirchen 74 Prozent der Schüler im Ganztag

Spitzenreiter ist die Gillbachschule in Rommerskirchen mit 81 Prozent der Schüler.

Als 2003 ein Erlass der NRW-Regierung die Einführung der Offenen Ganztagsschule ermöglichte, gingen die Verantwortlichen expressis verbis von 25 Prozent der (Grund-) Schüler aus, die von diesem Angebot Gebrauch machen würden. In der Gemeinde Rommerskirchen ist dieser Wert von Beginn an deutlich übertroffen worden. Als schon bald der Offene Ganztag an allen drei Grundschulen eingerichtet worden war, zeigte sich, dass sämtliche Prognosen nach oben korrigiert werden mussten. Die Zahlen jedenfalls stiegen kontinuierlich von Jahr zu Jahr.

Vorreiter war stets die Gillbachschule in Rommerskirchen als größte Grundschule im Gemeindegebiet. Dort wurde in Sachen Offener Ganztag schon bald mehr als ein Drittel der Schüler registriert. Die Gemeinschaftsgrundschule Frixheim und die Kastanienschule in Hoeningen zogen nach.

Aktuell ist für alle drei Grundschulen zusammengenommen fast schon eine Dreiviertelmehrheit erreicht. Von 459 Kindern, die im laufenden Schuljahr 2018/2019 eine der drei Grundschulen besuchen, sind 338 auch im Offenen Ganztag angemeldet, was einer Quote von 73,6 Prozent entspricht. Die Gillbachschule lässt diesen Wert mittlerweile deutlich hinter sich und bringt es auf 81 Prozent: 174 Jungen und Mädchen besuchen dort derzeit die Offene Ganztagsschule. In der Gemeinschaftsgrundschule Frixheim nehmen 93 Kinder, beziehungsweise deren Eltern, das Betreuungsangebot wahr. Dies sind 68 Prozent der dortigen Schüler. Knapp dahinter mit 67 Prozent liegt die Kastanienschule, wo in absoluten Zahlen aktuell 71 Kinder die Offene Ganztagsschule besuchen.

 Das Land zahlt angesichts dieser Zahlen für das laufende Schuljahr knapp 412.000 Euro. Dies schlüsselt sich wie folgt auf: Der Förderbetrag für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf beträgt 1085 Euro pro Kind. Für Jungen und Mädchen, die aus Flüchtlingsfamilien oder vergleichbaren Lebenslagen stammen, liegt der Betrag bei 2188 Euro. Gesplittet ist die Pro-Kopf-Zuwendung jeweils in einen Grundfestbetrag und einen Festbetrag für Lehrerstellen.

(S.M. )
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