Rheinberg Wegen sexueller Nötigung ins Gefängnis

Rheinberg · Ein Rheinberger gab sich als Fernsehtechniker aus und bedrängte eine geistig behinderte Frau unsittlich.

Ein Fernsehtechniker aus Rheinberg muss wegen sexueller Nötigung für ein Jahr und acht Monate ins Gefängnis. Auch in zweiter Instanz sah das Gericht es als erwiesen an, dass der Mann sich Zutritt zu einer Behindertenwohngruppe verschafft hatte und dort zudringlich geworden war.

Der Angeklagte habe sich als "Kabelmann" vorgestellt, der die Anschlüsse in der Wohnung überprüfen soll, hatte eine geistig behinderte Bewohnerin berichtet. Sie habe nichts Böses geahnt, als der Mann durch die Wohnung lief. Auch als er ins Bad ging und sie ihm ein Handtuch bringen sollte, war sie arglos. Plötzlich habe er mit heruntergelassener Hose vor ihr gestanden, sie bedrängt und unsittlich berührt. Als sie und die Mitbewohnerinnen ihre Betreuerin anriefen, war der Mann verschwunden.

Das Gericht war davon überzeugt, dass die Frau das Ganze nicht erfunden hatte. Auch die Betreuerin bestätigte, dass die Frauen sehr wohl wüssten, was sie erlebt hatten und zwischen Wahrheit und Fiktion unterscheiden könnten. Dass etwas Derartiges passiert sein müsse, habe man ihnen angemerkt.

Sie seien schockiert gewesen und hätten sich zum Teil sogar Vorwürfe gemacht, dass sie einen Fremden in die Wohnung gelassen hatten. Auf den Angeklagten fiel der Verdacht erst ein Jahr später, als eine andere geistig behinderte Frau meldete, dass ein Fernsehtechniker zudringlich geworden sei. Kurz darauf wurde der Rheinberger festgenommen.

Der 45-Jährige leugnete die Vorwürfe. Er habe den Auftrag gehabt, Schwarzseher zu überführen und sei deshalb in verschiedenen Wohnungen gewesen.

Die Berufungskammer glaubte ihm nicht und verwarf die Berufung. Der Verteidiger hatte einen Freispruch beantragt.

(bil)
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