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Rheinberg Versuchte Vergewaltigung im Asylbewerberheim

Rheinberg · Gericht: 28-jähriger Täter muss dauerhaft in ein psychiatrisches Krankenhaus.

Nach der versuchten Vergewaltigung eines Kindes in einem Asylbewerberheim muss der Täter jetzt dauerhaft in ein psychiatrisches Krankenhaus. Der Angeklagte hatte im April ein zehnjähriges Mädchen in sein Zimmer in der Unterkunft auf der Orsoyer Straße gezogen. Gestern befasste sich die auswärtige große Strafkammer in Moers mit dem Fall.

"Bitte verzeihen Sie mir, ich habe einen Fehler gemacht", ließ der 28-Jährige von seinem Übersetzer vortragen. An die Einzelheiten der Tat wollte er sich nur auf wiederholte Nachfragen und auf Vorhalte bisher gemachter Aussagen erinnern. Ganz sicher, so gab er an, habe er das Kind weder geschlagen noch mit einem Messer bedroht, beteuerte er. Den sexuellen Missbrauch räumte er nach anfänglichem Leugnen ein.

Das Mädchen war im April mit seinen Eltern bei Verwandten in der Unterkunft zu Besuch gewesen. Als es vom Spielen ins Gebäude zurückkam, habe der Mann sie gepackt, in sein Zimmer gezogen und aufs Bett geworfen, hatte die Zehnjährige nach der Tat berichtet. Und weiter: Mit einem Messer und mit einem Schraubendreher habe er sie bedroht und ihr ins Gesicht geschlagen. Als sein Handy klingelte, schrie das Kind so laut, dass der Mann sie gehenließ.

"Ich glaube nicht, dass mein Gehirn richtig arbeitet. Deswegen habe ich die Sache auch gemacht", sagte der psychisch kranke Mann vor Gericht.

In dem Zimmer wohnte er mit seinem Vater. Einige Monate zuvor war er aus Pakistan gekommen. Dort habe er in der Landwirtschaft gearbeitet, erklärte er nun vor Gericht. Eine Schule habe er nie besucht, könne nicht lesen und schreiben, gab er an. In der Vergangenheit hörte er Stimmen. Das sei durch die Medikamente aber jetzt nicht mehr so. Nun gehe es ihm besser.

Am Tattag habe er "schmutzige Filme" gesehen, räumte er ein. So etwas habe er auch mit dem Kind machen wollen. Für die Tat kann er aufgrund seiner Erkrankung nicht bestraft werden. Um eine weitere Gefährdung der Allgemeinheit zu verhindern, wird er dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht, entschied das Gericht gestern.

(bil)
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