Düsseldorf/Rheinberg Underberg darf weiter werben - vorerst

Die Rheinberger Underberg KG darf vorerst mit Sprüchen wie "weltweit im Dienst des Wohlbefindens”, "Garantie für verdauungsfördernde Eigenschaften” oder "Besonders nach dem Essen ist Underberg für den Magen und das Wohlbefinden angebracht” für seinen Magenbitter werben.

 Eine Aufnahme des Underberg-Stammhauses in Rheinberg aus dem Jahr 2000

Eine Aufnahme des Underberg-Stammhauses in Rheinberg aus dem Jahr 2000

Foto: ddp

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat gestern einen Antrag des Schutzverbands der Spirituosen-Industrie auf einstweilige Verfügung zurückgewiesen. Was unter verbotenen gesundheitsbezogenen Angaben zu verstehen sei, müsse der Europäische Gerichtshof klären.

Eine entsprechende Vorlage kann aber nur im Hauptverfahren erfolgen. Erst auf diesem Wege lässt sich endgültig klären, ob die von Underberg aufgestellten Behauptungen zu unterlassen sind oder nicht. Das Hauptverfahren wird vor dem Landgericht Kleve stattfinden, gestern handelte es sich um ein Eilverfahren.

Wie ein Sprecher des Oberlandesgerichts Düsseldorf gestern auf RP-Nachfrage sagte, sei der Senat zu der Auffassung gekommen, dass bei der Zurückweisung des Antrags auf Unterlassung auch eine Rolle gespielt habe, dass die Firma Underberg schon seit Jahrzehnten mit den genannten oder ähnlichen Sprüchen für ihr Produkt werbe.

Das Hauptverfahren wird am 31. Mai vor dem Landgericht Kleve stattfinden, am Dienstag handelte es sich um ein Eilverfahren.

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