Anliegerbeiträge in Rheinberg Rust: „Stadt bagatellisiert die Entscheidung des Gerichts“

Rheinberg · Die Kanzlei von Ulrich Rust, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, liegt an der Rheinstraße. Rust hält der Stadt vor, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zu den Anliegerbeiträgen (die RP berichtete) zu bagatellisieren. „Das wirft erneut ein bezeichnendes Licht auf deren Selbstverständnis.

Die Verwaltung blendet aus, dass das Gericht nicht nur das Bauprogramm nebst Verkehrskonzept verworfen hat, sondern darüber hinaus auch die Einstufung als Anliegerstraße für grob rechtswidrig erachtet hat und nunmehr noch die Abrechnung der Beleuchtung und der Baumpflanzungen einkassierte“, schreibt Rust. Letztendlich habe die Stadt ihre eigens für diesen Zweck geschaffene Satzung rückwirkend aufheben müssen.

Rust: „Von der ursprünglichen Abrechnung sind somit nur noch die Positionen Kanal, Gehweg und Fahrbahn übrig geblieben, wobei die Kosten für Gehweg und Fahrbahn zwischen zehn und 15 Prozent reduziert werden mussten.“

Die zuständigen Mitarbeiter der Stadt Rheinberg seien mit der ordnungsgemäßen Abrechnung offenbar überfordert gewesen, so der Anwalt. Die von ihr getroffene Einordnung der Straßen als Anliegerstraße habe bei den Anwohnern das Fass zum Überlaufen gebracht: „Anliegern, die täglich mit 1500 Fahrzeug- und 150 Busbewegungen konfrontiert sind, zu suggerieren, sie wohnten an einer Anliegerstraße, war nicht nur rechtlich falsch, sondern schlichtweg eine Frechheit.“ Sofern die Verwaltung für sich in Anspruch nehme, das Verwaltungsgericht habe die Pflasterung an sich nicht beanstandet, so sei auch dies eine recht eigenwillige Interpretation. Die durch ein Sachverständigengutachten belegte Ungeeignetheit befreie den Anlieger zwar jetzt nicht von der Kostenbeteiligung an der Fahrbahn. Das Verwaltungsgericht habe aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zukünftige Bau- und Sanierungsarbeiten aufgrund der mangelhaften Pflasterung nicht auf die Anlieger umgelegt werden können.

Ulrich Rust: „Dieser rechtliche Hinweis wird erhebliche Bedeutung für die Abrechnung der anstehenden Baumaßnahme am Holz-/Fischmarkt erlangen. Dort zeichnet sich ab, dass jahrelanges planerisches Versagen und Untätigkeit der Bauverwaltung mittels Erschließungsbeitrages auf die Anlieger abgewälzt werden sollen.“

(RP)
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