Rheinberg Studiendirektor a. D. beleidigt Sozialarbeiter - jetzt soll er zahlen

Rheinberg · Ein Studiendirektor außer Dienst beleidigte in Mitteilungen an das Rheinberger Amtsgericht einen Sozialarbeiter und einen Rechtsanwalt. Jetzt soll er eine Geldstrafe von 2400 Euro zahlen. Vor der Berufungskammer in Moers wollte er sich gegen die Verurteilung wehren. Bei der Verhandlung hinterließ er einen nachhaltigen Eindruck. Die Berufung wurde verworfen. Schon vor Verlesung der Anklageschrift gab er an, er sei krank und könne die Verhandlung nicht durchstehen.

Dann drohte er dem Richter vorsorglich Gegenmaßnahmen an, falls dieser ihn anschreie. Schließlich beantragte er eine Einstellung des Verfahrens. Mit erhobenem Zeigefinger dozierte und belehrte der 59-Jährige schließlich von der Anklagebank aus. "Ich habe hier Testate unglaublicher Blödheit mitgebracht", ließ er seiner Wut freien Lauf.

Er wolle den Beweis antreten, dass der von ihm beleidigte Sozialarbeiter tatsächlich dumm sei. Er beantragte einen vergleichenden Intelligenztest. Dem hatte er zuvor die Attribute "dumm", "anormal" und "entstellt" zugeordnet, außerdem von einem "repulsiven Erscheinungsbild" geschrieben.

"So habe ich das geschrieben und so meine ich das auch", räumte der Ex-Lehrer ein. Auch die Bezeichnung "schäbige Sozialarbeiter-Mafia" soll im Schriftverkehr gefallen sein. Im Zusammenhang mit einem Anwalt war von "stümperhaften Leistungen eines Vollidioten" zu lesen. Der 59-Jährige war wütend und fühlte sich wohl hilflos.

Der Mann war nach einem negativen Gutachten als Betreuer seines leicht geistig behinderten Sohnes abgewiesen worden. Aufgrund der Beleidigungen war er vor dem Rheinberger Amtsgericht zu einer Gesamtgeldstrafe von 2400 Euro verurteilt worden. Auch danach hatte er anscheinend Schwierigkeiten, seine Äußerungen zu kontrollieren, wurde vor der Berufungskammer bekannt. Von einer geistig überforderten Amtsrichterin habe er gesprochen.

Der Richter wies darauf hin, dass nun möglicherweise ein weiteres Verfahren eingeleitet wird.

(bil)
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