Alpen Strenge Regeln für die Narrenzüge und mehr Kontrolle

Alpen · Kurz vor den närrischen Tagen gibt das Ordnungsamt zu den am Nelkensamstag, 6., Tulpensonntag, 7. Februar, und Rosenmontag, 8. Februar, in Menzelen, Alpen und Veen stattfindenden Karnevalszügen wichtige Regeln bekannt.

Wie in den Vorjahren gilt auf den Karnevalszügen in Menzelen am Nelkensamstag, in Alpen am Tulpensonntag und in Veen am Rosenmontag ein "absolutes Glasverbot". Das bedeutet, dass das Mitführen oder der Verkauf jeglicher Art von Getränkebehältnissen aus Glas vor und während der Züge untersagt ist. Auch das Mitführen und die Benutzung von mobilen Musikanlagen ist verboten. Ausgenommen von dieser Regel sind naturgemäß die Zugteilnehmer.

Für den Alpener Kinderkarnevalszug ist nach den schlechten Erfahrungen in den Vorjahren zudem erstmals ein striktes Alkoholverbot angeordnet worden. Das Mitführen, der Verzehr und der Verkauf von alkoholischen Getränken außerhalb geschlossener Räume ist tabu.

Bei allen Zügen werden die Einsatzkräfte von Polizei, Ordnungs-, Kreisjugendamt und Sicherheitsdienst deutlich erhöht, so dass verstärkt kontrolliert werden kann, teilte die Verwaltung mit. Bei Verstößen werden Platzverweise erteilt. Ordnungsamt, Polizei und beteiligte Vereine haben sich im Vorfeld auf diese Maßnahmen verständigt und bitten Zugteilnehmer und Besucher um Verständnis und darum, die Regeln einzuhalten.

(RP)
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