Rheinberg Schulweg zu kurz für kostenlose Busfahrt

Rheinberg · Ein Großvater aus Borth mag nicht verstehen, warum sein Enkelsohn wegen 15 fehlender Meter nicht mit dem Bus fahren kann.

 Vergebliches Warten an der Bushaltestelle. Der Schulbus nimmt diesen Jungen nicht mit. Er wohnt zu nah an der Schule.

Vergebliches Warten an der Bushaltestelle. Der Schulbus nimmt diesen Jungen nicht mit. Er wohnt zu nah an der Schule.

Foto: Armin Fischer

Dass nur wenige Schritte darüber entscheiden sollen, dass sein sechsjähriger Enkel nicht mit dem Schulbus von Borth zur Wallacher Grundschule fahren darf, kann ein Sonsbecker nicht verstehen. Ein Schulfreund des Jungen wohne kaum 15 Meter entfernt und nutze täglich den städtischen Schulbus, wundert sich der Großvater und findet: "Das ist doch ungerecht."

Deshalb richtete er eine Anfrage an die Stadtverwaltung, ob für den Kleinen eventuell auch eine Beförderung mit dem Schulbus in Frage komme. Doch die Antwort aus der Verwaltung fiel für den Sonsbecker ernüchternd aus. "Da gibt es wohl keine Möglichkeit", ärgert sich der Großvater, der zum Schutz seines Enkels den Namen nicht preisgeben möchte. Die Stadt verweist nun darauf, dass ihr die Hände gebunden sind.

Nach geltenden Schülerfahrtkosten-Verordnung entscheide eine "Schallgrenze" von exakt zwei Kilometern über eine entsprechende Beförderung, erläutert Helga Karl vom Fachbereich Schule und Sport im Rheinberger Stadthaus. Das heißt: Beträgt der kürzeste zumutbare Schulweg weniger als zwei Kilometer, müssen Schüler zu Fuß gehen oder mit dem Fahrrad fahren. "Da existiert auch keinen Ermessensspielraum", betont Karl.

Unabhängig von der Länge des Schulwegs ist die Beförderung mit dem Schulbus immer dann möglich, wenn der Schulweg objektiv gesehen gefährlich oder ungeeignet ist. Doch auch eine mögliche Gefährdung kann Helga Karl in diesem Fall nicht ausmachen: An der Borther Straße gebe es einen Schülerlotsen und an der verkehrsreichen und damit gut frequentierten Wallacher Straße führe ein Fußgängerweg entlang.

Das sieht der Großvater anders. "Die Wallacher Straße ist gerade im Herbst und Winter im Bereich hinter der Feuerwehr sehr dunkel", argumentiert der besorgte Großvater aus Sonsbeck. Die fehlende Wohnbebauung, schlechte Ausleuchtung und starker Verkehr - eine Gefahr insbesondere für die noch unerfahrenen I-Dötzchen. Daher habe er seinen kleinen Enkelsohn bislang vorsichtshalber mit dem Auto zur Schule gebracht.

Und auch den letzten Hoffnungsschimmer des Großvaters, dass die Eltern das Ticket aus eigener Tasche zahlen und der Enkel auf diese Weise doch noch in den Genuss des Schulbusses kommt, muss Helga Karl zunichtemachen. "Das ist gesetzlich nicht möglich, da wir als Stadt damit in Konkurrenz zum ÖPNV treten würden", erläutert die Verwaltungsmitarbeiterin. Persönlich könne sie die Anliegen und Sorgen von Eltern und Großeltern oft nachvollziehen, müsse sich aber an geltendes Recht halten. Für den Großvater und die Eltern des Erstklässlers eine wenig zufriedenstellende Situation. "Die Fahrzeiten des ÖPNV sind ungünstig, der Schulbus vielfach halb leer, weil Schüler, die Anspruch auf Beförderung haben, dann doch mit dem Auto zur Schule gebracht werden", ärgert sich auch die Mutter des Sechsjährigen. Und ihr Sohn? Der schaue dem Schulbus am Ende wegen knapp 15 fehlenden Metern hinterher.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort