Rheinberg Schüsse auf Polizistinnen: Täter ist schuldunfähig

Rheinberg · Nach den Schüssen auf Polizistinnen in Rheinberg im November hat nun die auswärtige Kammer in Moers verhandelt. Die Staatsanwaltschaft hatte beantragt, den 37-jährigen Schützen dauerhaft unterzubringen. Das lehnte das Gericht ab. Der Angeklagte sei zur Tatzeit schuldunfähig gewesen. Inzwischen bestehe aber keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit.

Der Einsatz der Polizisten war dramatisch. Am 9. November ging bei der Polizei ein Anruf aus einer Poststelle ein, der darauf schließen ließ, dass der Angeklagte auf einer Trunkenheitsfahrt unterwegs gewesen sein soll. Der Mann war bereits als gewaltbereit bekannt, nach eigenen Angaben leidet er seit vielen Jahren an einer manisch-depressiven Schizophrenie.

Nach dem Anruf fuhren vier Polizistinnen zu seinem Wohnhaus. Als die Beamten den Mann abfingen, war er zwar nicht motorisiert, aber äußerst aggressiv, sagten Zeugen vor Gericht aus. Er habe sie beschimpft, beleidigt und mit dem Tod bedroht. Dann sei er die Treppe hoch gelaufen und habe gedroht, die Polizistinnen "abzuknallen". Kurz darauf habe man aus dem Dachgeschossfenster mehrere Schüsse gehört. Auch durch den Hausflur sei der 37-Jährige mit der Waffe auf die Beamtinnen zugelaufen.

Diese riefen das Spezialeinsatzkommando. Ein SEK-Beamter schilderte nun vor Gericht, dass er mit Kollegen zu dem Haus nach Rheinberg gefahren sei, um den Verdächtigen festzunehmen. Als sie ankamen, hatte der Mann sich in der Küche eingeschlossen. Mit einem Rammbock stießen die Beamten die Tür auf. Der Beschuldigte habe am Fenster gestanden. Sie forderten ihn auf, sich nicht zu bewegen und die Waffe fallen zu lassen. Das tat der Mann nicht. Stattdessen drehte er sich um und richtete in der Drehung die Pistole auf ihn, sagte der SEK-Beamte. Daraufhin habe er den Mann ins Bein geschossen, um sich selbst zu schützen.

Der Beschuldigte sagte, die Tat tue ihm leid. Es habe sich bei der Waffe um einen Revolver für Silvesterraketen gehandelt, mit der er niemanden hätte verletzen können. Eigentlich habe er damit "aus Jux und Dollerei" aus dem Fenster geschossen, gab er zunächst an. Er fügte dann aber hinzu: "Ich war außer Kontrolle." Er habe geglaubt, die Polizistinnen wollten ihn in die Psychiatrie bringen. Aus dieser hatte man ihn kurz zuvor entlassen. Er ist bereits mehrfach vorbestraft. Zur Tatzeit hatte der 37-Jährige Alkohol getrunken und Betäubungsmittel konsumiert.

Der Rheinberger war nach der Tat einstweilig untergebracht. Dafür soll er jetzt entschädigt werden, erklärte das Gericht. Die Staatsanwaltschaft kann dagegen Revision einlegen.

(bil)
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