Abbau am Niederrhein 32 Seiten gegen die Offensive im Salzberg

Kreis Wesel · Die Bürgerinitiative Salzbergbaugeschädigter hat in ihrer Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren den K+S-Antrag als „nicht zulassungsfähig“ eingestuft. Sie fordert wegen diverser Mängel eine generelle Überarbeitung.

 K+S hat den Antrag gestellt, den Abbau von Salz unter anderem bis an den Südrand der Stadt Xanten vorantreiben zu dürfen.  RP-Foto: Fischer

K+S hat den Antrag gestellt, den Abbau von Salz unter anderem bis an den Südrand der Stadt Xanten vorantreiben zu dürfen. RP-Foto: Fischer

Foto: Armin Fischer (arfi)

Wenige Tage vor Ablauf der Frist hat auch die Bürgerinitiative der Salzbergbaugeschädigten ihre Stellungnahme bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht, die über den Planfeststellungsantrag der K+S befindet, das Abbaugebiet im Bereich Menzelen und Birten bis 2050 erweitern zu dürfen. Auf 32 Seiten legen Alexander Reitinger, Anwalt der Initiative, und Klaus Becker als Sachverständiger, die Gründe dar, weshalb nach ihrer Auffassung der Antrag des Konzerns „gravierende Mängel“ aufweist und der Antrag auf Erweiterung „nicht zulassungsfähig“ ist. 

Die Bürgerinitiative führt drei Bereiche in den Planunterlagen auf, die aufgrund ihrer Mängel „keine ordnungsgemäße Beteiligung der Öffentlichkeit“ in Bezug auf den Schutz der Menschen, ihres Eigentums und den Grund- und Hochwasserschutz zulassen würden.

Grundsätzlich Zunächst einmal kommen die Antragskritiker zu dem Schluss, dass die Planunterlagen für Einwender „nicht vollständig“ seien und keine hinreichenden Bezüge zwischen den geplanten Abbaufeldern und den Betroffenheiten über Tage ermöglichen. Eine Zuordnung der Abbaufelder zu möglicherweise betroffenen Gebäuden und Infrastrukturanlagen sei daher nicht erkennbar. Auch die prognostizierte Reichweite der Folgen durch Senkungen reife zu kurz und bleibe hinter fachlichen Anforderungen zurück. Die geologischen Verhältnisse in der Tiefe seien keineswegs so homogen wie angenommen. Mögliche Auslaugung durch eindringendes Wasser sei unberücksichtigt. Zudem seien die zu erwartenden konkreten Auswirkungen der Abbautätigkeit in der Tiefe auf die Oberfläche „nicht hinreichend präzise dargestellt“. Da voraussichtlich auch Infrastrukturanlagen geschädigt würden, müssten diese dann später möglicherweise auch auf Kosten der Anwohner erneuert werden. Fazit der Kritiker: „Der Antrag bedarf insgesamt einer Überarbeitung.“
Grundwasser Die Senkungen würden zu weitreichenden Auswirkungen auf das Grundwassersystem im Abbaugebiet führen, heißt es in der Eingabe. Es seien negative Folgen für die Qualität und Verfügbarkeit des Grundwassers zu erwarten. Zudem würde sich die Fließrichtung des Grundwassers ändern. Verstöße gegen die Wasserrahmenrichtlinie der EU seien zu erwarten und auch die Trinkwasserqualität sei berührt. Das führe letztlich dazu, dass sich der Salzbergbau auch auf bauliche Anlagen über den Absenkungstrichter hinaus auswirke.

Hochwasserschutz Anders als der Baubaubetreiber geht die Bürgerintiative aufgrund zeitlich versetzter Abbautätigkeiten nicht von einem homogenen Senkungsgeschehen aus und rechnet damit mit Folgen für die Deichbewirtschaftung. Die Auswirkungen der Grundwasserabsenkung auf den Hochwasserschutz seien nicht untersucht worden. Außerdem seien die Folgen von lokalen Starkregenereignissen nicht ausreichend betrachtet worden – insbesondere, wenn beim „Blackout“ die Pumpen ohne Strom seien und ausfallen würden. Letztlich sei auch nicht erkennbar, dass sämtliche Tagesöffnungen des Bergwerks hochwasserfest und das Eindringen von Wasser in die Gruben ausgeschlossen seien.

Vorschläge Die Initiative schlägt vor, im „Versatzbergbau“ abgegrabene Bereiche mit „unbelastetem Material“ aufzufüllen. Das sei sogar wirtschaftlich, weil dann mächtige Stützwände abgetragen werden würden und so auch zur Rohstoffsicherung beitragen könnten.

Forderungen Zwingend sei eine umfassende Beweissicherung auf lange Sicht und eine ausreichende Sicherheitsleistung, um langfristige Schäden, sogenannte Ewigkeitslasten, ausgleichen zu können. Um Lärmbelästigung über Tage verträglich zu gestalten, sollten Sprengungen im Bereich der Stadt Xanten vorsorglich auf Tageszeiten beschränkt bleiben und am Wochenende und an Feiertagen untersagt werden.

(bp)
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