Rheinberg Rheinberger zahlen spät für die Innenstadtsanierung

Rheinberg · Die Umgestaltung von Rheinstraße und Orsoyer Straße hat insgesamt 2.065.000 Euro gekostet. An den Kosten müssen sich die Anwohner beteiligen. Insgesamt haben sie 1.145.000 Euro beizusteuern, was 55 Prozent der Gesamtkosten bedeutet. Grundlage dafür, dass die Stadt diese Kosten erheben kann, ist eine ergänzende Einzelfallsatzung. Einen entsprechenden Entwurf hat der Bau- und Planungsausschuss gestern Abend mit einer einstimmigen Beschlussempfehlung auf den Weg gebracht.

Die Fraktionen stimmten zu - äußerten aber auch Kritik. So sagte CDU-Fraktionsvorsitzender Erich Weisser: "Wir sprechen hier über mehr als eine Million Euro. Offenbar ist es noch nicht überall hin durchgedrungen, dass die Stadt finanziell nicht auf Rosen gebettet ist." Es habe viel zu lange gedauert, bis dieses Geld eingefordert worden sei, so Erich Weisser.

Auch Joachim Schmitz (SPD) hatte die Bitte, solche stattlichen Beträge künftig bitte zügiger einzufordern. Allerdings liege die Stadt mit 20 bis 22,20 Euro pro Quadratmeter unter den angekündigten 23 Euro - und das sei positiv zu sehen. Auch den anderen Fraktionen dauerte die Abrechnung zu lange. Dieter Paus, Technischer Beigeordneter, erinnerte daran, dass die letzte Unternehmerrechnung erst am 6. November eingegangen sei - im Jahre 2014, wohlgemerkt. Sie müsse im Anschluss geprüft werden. "Wir sind aber bestrebt, solche Dinge schnell abzuwickeln." Man dürfe allerdings nicht den Vorteil für die betroffenen Anwohner unterschätzen. Paus: "Sie hatten jetzt die Chance, die Beiträge schneller anzusparen."

Eine lange Diskussion entspannte sich darum, ob man für das Steinhoff-Areal in Budberg eine Erhaltungssatzung auflegen solle oder nicht. Was soll erhalten werden: nur das Gebäude der Gaststätte, weil es zu den letzten steinernen Zeugen des alten Budberg gehört? Oder auch die Gaststätte an sich - auf die Gefahr hin, dass auf die Stadt dadurch Kosten zukommen könnten?

Hans-Peter Götzen (FDP) verwies darauf, dass das Steinhoff-Gebäude nicht unter Denkmalschutz steht und wollte damit offenbar andeuten, dass es so erhaltenswert dann ja wohl nicht sein kann. Andreas Imhof (Linke) riet, nicht zu vergessen, dass man mit einer solchen Satzung "massiv in die Eigentumsrechte des Eigentümers eingreift". Luise Theile (Grüne) hob mehrfach hervor, was sie und ihre Parteifreunde bei einer öffentlichen Fraktionssitzung bei Steinhoff zu hören bekommen hatten: "Die Budberger möchten beides erhalten - das Gebäude und die Gaststätte." Das spreche für die Erhaltungssatzung. Denn sonst setzte sich in Budberg architektonische Beliebigkeit durch.

Eine einheitliche Meinung war im Ausschuss nicht zu erzielen. Deshalb folgte man dem Vorschlag der SPD und schob den Tagesordnungspunkt in die nächste Sitzung.

(RP)
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