Parken in Rheinberg Wie man die neuen Parkausweise beantragen kann
Rheinberg · Wer in der Rheinberger Stadtmitte an einer Straße mit Parkschein- beziehungsweise Parkscheibenregelung wohnt und weder Garage noch Stellplatz hat, kann einen Anwohnerparkausweis beantragen.
Die Stadt Rheinberg weist darauf hin, dass Bewohnerinnen und Bewohner, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadtmitte von Rheinberg an Straßen mit Parkschein- beziehungsweise Parkscheibenregelung haben, einen Bewohnerparkausweis beantragen können.
Auf der Homepage der Stadt Rheinberg (www.rheinberg.de) kann der Ausweis unter dem Punkt „Aktuelles“ online beantragt oder als PDF-Datei heruntergeladen werden. Eine Kopie des Fahrzeugscheines soll dem Online-Antrag bitte angehängt beziehungsweise dem PDF-Formular, das per Post oder E-Mail an die Stadt versandt werden kann, beigefügt werden. Bei Neuanträgen wird um eine telefonische Kontaktaufnahme gebeten.
Für jeden Haushalt stellt die Stadt maximal einen Ausweis aus. Zur Wohnung oder zum Haus des Antragstellers dürfen keine Garage oder Stellplatz gehören. Den Ausweis bekommt ausgehändigt, wer eine Jahresgebühr in Höhe von 48 Euro zahlt, er ist dann vom 1. Mai 2023 bis zum 30. April 2024 gültig. Die Gebühr kann unter Angabe der bekannten Vertragsgegenstandsnummer des vorherigen Bescheides auf eines der Girokonten der Stadt Rheinberg überwiesen werden. Neue Antragsteller bekommen diese Nummer dann zugewiesen. Für Rückfragen stehen folgende Ansprechpartner zur Verfügung: Jennifer Haberkorn, Telefonnummer 02843 171-273, E-Mail-Adresse bussgeldstelle@rheinberg.de; Jan Lehmkuhl,
Telefon 02843 171-305, E-Mail bussgeldstelle@rheinberg.de.
Die Parkausweis-Regelung betrifft folgende Straßen: Alte Post-Stege, Beguinenstraße, Eyck-Stege, Fischmarkt, Gelderstraße, Großer Markt, Holzmarkt, Kaiserstege, Kamper Straße, Orsoyer Straße, Rheinstraße, Underbergstraße und Wallstege. Die Parkausweise, darauf weist die Verwaltung hin, können ab sofort beantragt werden.