Information der Stadt Rheinberg Was zu tun ist, wenn ein Fundtier auftaucht

Rheinberg · Angenommen, ein hungrig aussehendes Zwergkaninchen hoppelt plötzlich durch den Garten, ein Wellensittich fliegt durch das offene Fenster in die Wohnung oder ein herrenloser Hund steht vor der Tür. Wie verhält man sich richtig in einer solchen Situation? Tipps der Stadt Rheinberg.

 Eine entlaufene Katze im Tierheim.

Eine entlaufene Katze im Tierheim.

Foto: Tierheim Hilden

Grundsätzlich, so teilt es jetzt die Stadt Rheinberg mit, fallen aufgefundene Heim- und Haustiere wie Katzen, Hunde, Kleintiere, Ziervögel oder landwirtschaftliche Nutztiere unter das Fundrecht (Paragraphen 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch). Danach hat der Finder den Fund unverzüglich dem Eigentümer oder der zuständigen Fundbehörde, in Rheinberg ist dies die Stadtverwaltung, zu melden und darf solch ein Tier keinesfalls einfach behalten.

In der Vergangenheit sei es in Rheinberg immer wieder zu Situationen gekommen, in denen unklar war, wie mit Fundtieren auf dem Gebiet der Stadt Rheinberg umgegangen werden soll. Aus diesem Grund gibt der Fachbereich Sicherheit und Ordnung der Stadt Rheinberg wichtige Infos und Tipps zum richtigen Verhalten. Fundtiere können dem Ordnungsamt zu den Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 02843 171-134 gemeldet werden. Die Stadt Rheinberg arbeitet mit dem Tierschutzverein Geldern und Umgebung zusammen, der Fundtiere aufnimmt und bis zur Zusammenführung mit den Haltern betreut.

Auch bei verletzten Tieren sei vorab die Stadt zu informieren. Es werde dann entschieden, wohin das Tier zur Behandlung gebracht werde. Wer ein Tier von sich aus in eine Tierklinik bringt, müsse damit rechnen, dass er die Rechnung für die Behandlung übernehmen müsse. Außerhalb der regulären Öffnungszeiten ist der Bereitschaftsdienst der Stadt Rheinberg über die Kreisleitstelle des Kreises Wesel unter Telefon 0281 300-250 erreichbar.

(up)
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