Weil Land und Bund die Kosten nicht übernehmen Teststation für Grundschulen gescheitert

Rheinberg · Stefan Schulze führt in seinem Steakhouse in Rheinberg Corona-Schnelltests durch. Er möchte seine Dienste auch an den beiden Schulen in Millingen und in Wallach anbieten. Das ginge, aber Land und Bund übernehmen keine Kosten.

Stefan Schulze führt in seinem Restaurant Diabolus in Rheinberg bei den Schwestern Aliah (10, rechts) und Sophia (6) Rachentests durch. Die Mädchen besuchen die vierte und erste Klasse der St.-Peter-Grundschule. RP-Foto: Uwe Plien

Foto: Uwe Plien

Die meisten Schulkinder haben derzeit Wechselunterricht. Aliah (10) und ihre Schwester Sophia (6), die die vierte und die erste Klasse der Grundschule St. Peter besuchen, sind in dieser Woche am Dienstag und am Donnerstag in der Schule. Am Unterricht teilnehmen dürfen sie nur, wenn sie getestet sind. „Zweimal pro Woche“, sagt Mutter Jana Kipka. Sie hat sich mit ihren beiden Mädchen im Testzentrum im Steakhouse Diabolus an der Xantener Straße angemeldet. Am späten Montagnachmittag haben sie sich in die Warteschlange eingereiht und sind froh, dass alles so reibungslos läuft. Aliah und Sophia bekommen einen Rachentest, den Schnelltest mit Stäbchen in der Nase gibt es erst ab zwölf Jahren.

Stefan Schulze ist seit 2019 Betreiber des Lokals Diabolus. Weil er Burger, Pommes und Currywurst derzeit nur am Wochenende zum Abholen anbieten kann, macht er unter der Woche aus dem Restaurant ein Testzentrum. Die Genehmigung dazu erteilte ihm der Kreis Wesel auch deshalb, weil er im Hauptberuf Notfallsanitäter bei der Feuerwehr ist. Seine Frau arbeitet als Pflegedienstleitung. Beide sind also medizinisch qualifiziert.

Das Kind der beiden besucht die Grundschule am Deich in Wallach. Stefan Schulze: „Dadurch bin ich auf die Idee gekommen, mit einem mobilen Testzentrum die Kinder direkt in der Schule zu testen.“ Doch hatte sich Schulze das leichter vorgestellt als es war. Die Schulleiterin sei von der Idee angetan gewesen, ebenso wie die Rektorin der Millinger Grundschule, die von Schulzes Plan erfahren hatte und gern auf den Zug aufgesprungen wäre.

„Wir hatten die Vorstellung, die Kinder morgens vor dem Unterricht in einem Raum der Schule zu testen, aber das wurde abgelehnt. Leider wurde auch unser Vorschlag, stattdessen ein Zelt vor der Schule aufzubauen, nicht akzeptiert.“ Stefan Schulze wollte sich so schnell nicht abspeisen lassen. Er regte an, einen Bus herzurichten und damit morgens zu den Schulen zu fahren. „Aber auch das wurde zurückgewiesen“, so der Rheinberger.

Damit ist die Geschichte aber noch nicht zu Ende. In Wallach hätte er das Gemeindehaus, in Millingen das Pfarrheim nutzen können. Stefan Schulze: „Als wir das vorgebracht haben, hieß es: Die Kinder dürfen das Schulgelände nicht während der Schulzeit verlassen.“ Als Eltern sich angeboten hätten, die Jungen und Mädchen zu führen, habe auch das keine Zustimmung gefunden. „Ich kann das alles nicht verstehen“, sagt der Betreiber. „Die Schulen wären froh, wenn sie die Eltern auf ein solches Angebot hinweisen könnten, weil das auch den Eltern entgegenkommt. Es werden immer flexible Lösungen erwartet, und wenn man sich bemüht, bekommt man keine Genehmigung.“ Besonders ärgerlich für den Unternehmer: Er hat vier Mitarbeiter für das mobile Schultestzentrum eingestellt.

Die Bezirksregierung Düsseldorf teilte mit, dass Selbsttests unter Aufsicht in den Schulen durchgeführt werden sollen. Unabhängig von den Selbsttests, die den Schulen durch das Land als zusätzliche Sicherheit für den Unterrichtsbetrieb zur Verfügung gestellt werden, stehe auf Veranlassung des Bundes allen Bürgern ein Schnelltest pro Woche in einem öffentlich zugänglichen Testzentrum, in einer Praxis oder einer Apotheke zu. „Diese Bürgertestungen sollen allen Bürgern gleich zugänglich sein“, so eine Sprecherin der Behörde. „Vor diesem Hintergrund hat der Bund klargestellt, dass die gezielte Testung von besonderen Personengruppen wie Schülern nicht als Bürgertestung über den Bund ermöglicht und abgerechnet werden kann.“

Als obere Schulaufsicht habe die Bezirksregierung der Schule die Inanspruchnahme externer Dienstleister für die Testungen der Schülerinnen und Schüler nicht untersagt, sondern darauf hingewiesen, dass die Kosten dafür weder vom Land NRW, noch vom Bund übernommen würden. Der Kommune als Schulträger sei es aber in Zusammenarbeit mit dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt in eigener Verantwortung unbenommen, über die Einrichtung von Teststationen oder den Einsatz von Dienstleistern für die Testungen an Schulen zu bestimmen.