Rheinberg Stadt: Von einer „Klatsche“ kann keine Rede sein

Rheinberg · Die Stadt wertet den Ausgang der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht zu den Anliegerbeiträgen für die Nord-Süd-Achse anders als der Klever Fachanwalt Jürgen Voss. Er hatte einen Grundstückseigentümer in einem Musterprozess vertreten (RP berichtete).

Die Richterin habe ausgeführt, dass die reguläre städtische Straßenbaubeitragssatzung anzuwenden sei, weil der Rat die Einzelfallsatzung aufgehoben habe. Die Abrechnung von Fahrbahn, Gehweg und Parkstreifen sei unstrittig gewesen, so die Stadt in einer Mitteilung. Bei der Beurteilung der Beitragsfähigkeit fließe das mögliche verkehrswidrige Verhalten von Verkehrsteilnehmern nicht in die Abwägung ein – nur der Ausbaustandard. Daher sei die Auswahl des Pflasters nicht beanstandet worden. Angeregt worden sei aber, zur Erhöhung der Sicherheit von Fußgängern über Poller nachzudenken. Das will die Stadt prüfen. Richtig sei, dass die Veranlagung zu Straßenbaubeiträgen für die Beleuchtung und die Baumtore zurückgenommen werde. Der genannte Erstattungsbetrag (50.000 Euro) entbehre jeglicher Grundlage. Die Tiefbauverwaltung werde sich mit der Neuberechnung befassen und die Eigentümer informieren. Die Stadt will das Ergebnis bei allen betroffenen Grundstückseigentümern anwenden. Straßenbaubeiträge müssten zwingend erhoben werden. Die Verwaltung hofft, dass sich die übrigen Eigentümer diesem Ergebnis anschließen und damit sämtliche Widerspruchsverfahren abgeschlossen werden können. Von einer „Klatsche“ für die Verwaltung zu sprechen, sei nicht richtig. Der städtischen Auffassung sei überwiegend Rechnung getragen worden.

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