Verkehrspolitik in Rheinberg Stadt gegen weitere Aufpflasterungen
Rheinberg · Immer wieder fordern Rheinberger Bürger bauliche Erhebungen, damit vor allem auf Straßen in Wohngebieten langsamer gefahren wird. Doch Verwaltung und Politik halten Geschwindigkeitskontrollen für wirksamer.
Autofahrer sind oft schneller unterwegs als erlaubt und gefährden damit sich und andere – das ist in Rheinberg nichts anders als in anderen Städten auch. Im Bau- und Planungsausschuss ging es darum, wie man solchen Geschwindigkeitsüberschreitungen angemessen begegnet. Anlass für die Diskussion waren verschiedene Anträge von Bürgern und Bürgerinnen mit dem Ziel, verkehrsberuhigende oder geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen im Stadtgebiet umzusetzen. Die Stadt muss bei der Wahl der Instrumente ein paar Dinge berücksichtigen. So macht es etwa einen Unterschied, ob es sich um eine Anliegerstraße, eine Sammel- oder eine Hauptsammelstraße handelt.
Und: Nur durch Geschwindigkeitsmessungen lässt sich feststellen, ob verkehrsberuhigende Maßnahmen erforderlich sind. Dazu muss ein zu bestimmender Anteil der Verkehrsteilnehmer die angeordneten Geschwindigkeiten wesentlich überschreiten. In der Regel gehe man bei der Planung davon aus, dass ein Überschreiten der angeordneten Geschwindigkeit von 15 oder mehr Prozent der Verkehrsteilnehmer dazu führen müsse, dass verkehrsberuhigende oder geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen durchzuführen sind.
Ein Antrag liegt der Stadt zur Landfrauenstraße im Neubaugebiet in Budberg vor. Ein Anwohner hatte die Vermutung geäußert, dass auf dieser Straße im Wohngebiet aufgrund der Art der Pflasterung zu schnell gefahren werde. So würde der Eindruck vermittelt, dass die Landfrauenstraße hinsichtlich der Vorfahrtsregelung bevorrechtigt sei, was die Autofahrer dazu verleite, weniger vorsichtig zu sein. Der Antragsteller verweist auf die bereits installierten Bodenschwellen auf der Landfrauenstraße hinter der Einfahrt von der Rheinberger Straße (L155) und regt an, weitere Bodenschwellen auf der Landfrauenstraße einzubauen. Das hält die Stadt für nicht erforderlich, weil in ausreichendem Maße darauf hingewiesen sei, dass es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich mit einer maximalen Geschwindigkeit von sieben Kilometern pro Stunde (Schrittgeschwindigkeit) handele.
Eine ähnliche Forderung gibt es für die Straße Am Alten Graben in Budberg. Aber auch dort will die Stadt nichts ändern. Es gebe dort bereits Pflanzinseln, und die Ausschilderung der Straße als verkehrsberuhigter Bereich sei eindeutig erkennbar. Wenn zu schnell gefahren werde, liege die Ursache dafür nicht im vorhandenen Ausbaustandard.
Aufpflasterungen hält die Stadt auch auf der Alpsrayer Straße zwischen den Kreisverkehren Römerstraße und Tekkenweg für nicht zielführend. Begründung: Dort ist Tempo 50 erlaubt, Bodenschwellen seien aber nur ratsam, wenn maximal 30 gefahren werden, sonst drohten Schäden an den Fahrzeugen.
Im Ausschuss äußerten sich die Fraktionen grundsätzlich kritisch gegenüber Aufpflasterungen. Mehr Kontrollen seien das Mittel der Wahl. So war etwa Jonas Baumbach (Die Partei) dafür, „direkt hinzugehen und immer wieder mal zu blitzen. Das wirkt“. Edeltraud Hackstein (FDP) plädierte dafür, mehr Verkehrssmileys anzuschaffen, die unverbindlich anzeigen, ob jemand zu schnell fährt oder ob er sich an die Vorgaben hält. Heinz Engelke (CDU) sagte, Studien belegten, „dass Smileys nachhaltig Wirkung zeigen“. Aufpflasterungen halte die CDU für „teuer und gefährlich“. Peter Bender (SPD) warnte zudem davor, Präzedenzfälle zu schaffen.
Dieter Paus, Technischer Beigeordneter der Stadt, bezog sich auf das Beispiel Landfrauenstraße. Würde man auf dem 600 Meter langen Straßenstück Aufpflasterungen installieren, müsste man 20 bis 30 einbauen, damit sie Wirkung zeigten, und das sei kaum zu realisieren. Luise Theile (Grüne) bat die Verwaltung darum, Kontakt mit der Kreispolizei aufzunehmen und sie zu bitten, häufiger Geschwindigkeitsmessungen im Rheinberger Stadtgebiet durchzuführen.