Vom Rheinberger Rat beschlossen Begräbnisse in Rheinberg werden teurer

Rheinberg · Wenn Angehörige verstorben sind und bestattet werden, werden immer seltener die Aussegnungshallen genutzt. Insgesamt muss bei den Gebühren ein Defizit von rund 89.000 Euro ausgeglichen werden.

 Ein Blick durch das Portal auf den Annaberger Friedhof – einer von fünf Friedhöfen in der Stadt, auf denen noch bestattet wird.

Ein Blick durch das Portal auf den Annaberger Friedhof – einer von fünf Friedhöfen in der Stadt, auf denen noch bestattet wird.

Foto: Fischer, Armin (arfi )/Fischer, Armin ( arfi )

Die Friedhofsgebühren in Rheinberg sind zu Beginn dieses Jahres neu festgelegt worden. Die durchschnittlichen Kosten für die Jahre 2018 bis 2020, die der Kalkulation der Friedhofsgebühren für das Jahr 2022 zugrunde liegen, betrugen nach Angaben der Stadtverwaltung rund 835.200 Euro. Abzuziehen sind davon die Kosten für den 15-prozentigen Grünanteil, die anteilig auf die Nutzungsgebühren angerechnet werden. So ergaben sich für die drei genannten Jahre Aufwendungen in Höhe von insgesamt rund 758.500 Euro, die wiederum auf die einzelnen Gebühren umgelegt werden. Im Vergleich zum Vorjahr seien das rund 25.100 Euro mehr geworden, so die Stadt.

Die Erhöhung sei darauf zurückzuführen, dass auch die anteiligen Lohnkosten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Abteilung Grünflächen in die Berechnung einfließen, da diese unter anderem die Gestaltung der Friedhöfe federführend bearbeiten. Hinzu kommen die Grabmalgenehmigungen. Die Stadt: „Außerdem haben sich die durchschnittlichen Lohnkosten des DLB ab dem Jahr 2020 erhöht.“ Auf der anderen Seite seien in den genannten Jahren mehr Gräber verkauft worden, wodurch die Nutzungsgebühren leicht gesunken seien. 

Bestattet wird in Rheinberg noch auf fünf Friedhöfen: am Annaberg an der Römerstraße, in Borth Am Kolkerhof, in Ossenberg an der Kirchstraße, in Orsoy In der Bendstege und in Budberg an der Von-Büllingen-Straße. Die fünf Aussegnungshallen seien im vergangenen Jahr, bedingt durch Corona, nur 39 Mal genutzt worden. Grundsätzlich greifen die Rheinberger immer seltener auf die Aussegnungshallen zurück. Deshalb bietet die Stadt sie vergleichsweise günstig an. Um sie kostendeckend betreiben zu können, müsste die Gebühr jeweils 834 Euro betragen. Die Stadt dazu: „Da schon jetzt viele Angehörige auf die Kirchen ausweichen, deren Nutzung kostenlos ist, haben wir vorgeschlagen, die derzeit geltende Gebühr in Höhe von 279 Euro beizubehalten.“

Für die Benutzung der Leichenzellen wurde für 2022 eine Gebühr in Höhe von 72 Euro pro Tag kalkuliert; bislang wurden 58 Euro pro Tag berechnet. Weil die Friedhofskapellen nicht kostendeckend „arbeiten“, entsteht ein voraussichtliches Defizit in Höhe von etwa 66.050 Euro. Die Stadt stellt auch Grabpflegegebühren in Rechnung, und zwar für Gräber, die nach dem 1. Januar 2014 erworben wurden und die aufgegeben werden, bevor die Nutzungszeit abgelaufen ist. Weil es bisher solche Fälle nicht gegeben habe, entstehe ein weiteres Defizit in Höhe von rund 21.750 Euro.

Berücksichtigt man, dass die Stadt die Gebühren für die Nutzung und Grabbereitung der Kindergräber, für die Nutzung der Aussegnungshallen und die bislang nicht angefallenen Pflegegebühren beibehält, ergibt sich ein Defizit bei den Friedhofsgebühren von voraussichtlich 89.200 Euro.

Das wiederum hat zur Folge, dass die Gebühren angepasst werden müssen. Ab diesem Jahr kostet die Benutzung der Leichenzelle für jeden angefangenen Tag 72 Euro (bisher 58 Euro), die Benutzung der Friedhofskapelle bleibt konstant bei 279 Euro; die Ausbettung von Früh- und Fehlgeburten sowie bei verstorbenen Kindern bis zum fünften Lebensjahr steigt von 388 auf 490 Euro; die für alle Verstorbenen ab dem fünften Lebensjahr von 543 auf 739 Euro. Bei Urnen werden statt bisher 153 Euro 249 Euro angesetzt.

Wird eine ab dem 1. Januar 2014 erworbene Erdgrabstätte vorzeitig aufgegeben, wird bis zum Ablauf pro Jahr ein Betrag von 147 Euro (bis 84) berechnet. Bei Urnengräbern sind es 143 Euro statt bisher 81. Auch die Verwaltungsgebühren sind gestiegen. Stehende Grabmale auf Reihen- und Urnengrabstätten schlagen jetzt mit 47 Euro zu Buche (bisher 24), stehende Grabmale auf Wahlgrabstätten (auch in besonderen Lagen) klettern von 28 auf 56 Euro. Bei liegenden Grabmalen bis zu einem Quadratmeter springt der Betrag von 20 auf 38 Euro, bei Grabplatten in gleicher Größe von 28 auf 56 Euro. Bei Einfassungen mit Naturstein beträgt die Verwaltungsgebühr 25 Euro (bisher 13).

Die Nutzungsgebühren für Grabstätten werden etwas günstiger. Dabei geht es allerdings um kleine Beträge von wenigen Euro.

(up)
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