Bauvorgaben im Außenbereich Schopdickshof in Rheinberg bleibt ein Streitthema

Rheinberg · Es hagelt weiterhin Kritik: Die Stadt habe den Paragraphen 35 Baugesetzbuch sehr freizügig zugunsten des Investors ausgelegt, heißt es. Die Verwaltung widerspricht: Mit den Behörden wie dem Denkmalschutz sei alles abgestimmt.

 Der Schopdickshof im Winterswicker Feld soll bald von einem verfallenen Gehöft zu einer noblen Wohnadresse werden.

Der Schopdickshof im Winterswicker Feld soll bald von einem verfallenen Gehöft zu einer noblen Wohnadresse werden.

Foto: Armin Fischer ( arfi )

Der Rat hat den Antrag der Dressurreiterin und Unternehmerin Isabell Werth, für den Bereich des alten Gehöfts Schopdickshof am Winterswicker Feld in Winterswick einen Bebauungsplan aufzustellen, abgelehnt. Ein Planerfordernis gemäß Paragraph 1 Absatz 3 des Baugesetzbuches bestehe nicht, lautete die Argumentation der Stadtverwaltung, der die Fraktionen einstimmig und ohne Diskussion folgten. Isabell Werth ist direkte Nachbarin des Schopdickshofs und fürchtet, dass ihre wertvollen Pferde leiden könnten, wenn dort künftig ein ständiges Kommen und Gehen herrsche. Der alte, seit Jahren leerstehende Hof soll eine noble Wohnanlage werden. Die Stadt hat dem neuen Eigentümer bereits eine Genehmigung erteilt. Er möchte dort zehn Wohnungen bauen.

So unumstritten das Projekt in Politik und Verwaltung auch ist, so sehr wird jetzt Kritik aus der Bürgerschaft laut. Mehrfach wurde darauf hingewiesen, die Stadt habe den Paragraphen 35 des Baugesetzbuches (Bauen im Außenbereich) sehr großzügig interpretiert.

Dieser Auffassung ist auch Reinhard Bassier aus Orsoyerberg. Da habe das Bauamt einen Bauantrag im Außenbereich zugelassen, der formal offenbar korrekt begründet gewesen sei, unter Verweis auf den entsprechenden Paragraphen 35 im Baugesetzbuch, und jetzt Bestandsschutz habe. Aber faktisch und entsprechend dem Schutzziel dieses Paragraphen hätte anders entschieden werden sollen, so Bassier: „Das ist nicht der Kotten für ,Stadtflüchtlinge’, der liebevoll für den späteren Eigennutz restauriert wird. Faktisch soll da eine Ruine, die aber noch nicht von der Denkmalliste gestrichen wurde, zweckentfremdet als Investobjekt restauriert werden.“ Und wenn dann die offensichtlichen Nachteile wie die Deponie Winterswick nebenan, die Lage mitten auf freier Fläche mit Zufahrt nur über einen Feldweg Investoren abschreckten, dann werde die Flucht in die Größe mit zehn Wohneinheiten vorgenommen.

Es bleibe die Hoffnung, dass die Stadt ihren Ermessensspielraum in solchen Fällen stärker im Sinne der eigentlich vernünftigen Schutzzielen des Paragraphen 35 nutzt. Bassier: „Das hat dann nichts mit Verhinderungspolitik oder politiknaher Willkür zu tun.“

Horst Pattscheck aus Ossenberg wirft der Stadt vor, „die vielseitigen Nuancen und Einschränkungen des Paragraphen 35 nur im Interesse des Investors interpretiert“ zu haben. Erst 2011 sei der Schopdickshof „mit Wohnhaus, verfallenen Stallungen und nachträglich errichteten Anbauten“ unter Denkmalschutz gestellt worden. Pattscheck: „Damit war die Untere Denkmalschutzbehörde ab diesem Zeitpunkt für den Schutz der Gebäude verantwortlich. Der augenscheinliche, verfallene Zustand der Gebäude war wohl schon 2011 vorhanden, ein Schutz oder eine Instandsetzung ist nicht zu erkennen.“ Den neuzeitlichen Baustil-Mix als geschlossene Gutshofanlage von 1790 anzupreisen, halte er für abenteuerlich. Ebenso wie die Tatsache, zehn Luxuswohnungen als eigenständige „Gutshäuser“ im Naturschutzgebiet zu vermarkten. Der Ossenberger: „Selbstverständlich werden öffentliche Belange und Bürgerinteressen beeinträchtigt, wenn Sonderrechte im Außengebiet geschaffen werden. Die überwiegend neuen Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses seien wohl nicht ausreichend auf diesen Sitzungspunkt vorbereitet gewesen, vermutet Horst Pattscheck.

Dieter Paus, Technischer Beigeordneter der Stadt, kennt den Paragraphen 35 und die Situation rund um den Schopdickshof bestens. Er könne die Aufregung nicht nachvollziehen, sagt er. Für Gebäude wie den alten Hof, die unter Denkmalschutz stehen, gebe es Ausnahmeregelungen. Der Hof sei zwar in keinem guten Zustand, aber nicht so verfallen, dass er nicht wieder hergerichtet werden könne. Paus: „Und mit den Denkmalschutzbehörden haben wir alles abgestimmt.“ Auch Fragen der Erschließung seien geklärt. Die Stadt habe dem Investor inzwischen alle Genehmigungen erteilt.

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