Bauen im Außenbereich in Rheinberg Neue Kritik am Projekt Schopdickshof

Rheinberg · Der ehemalige CDU-Fraktionsvorsitzende im Rheinberger Rat, Wolfgang Fillers, zweifelt an der Denkmalwürdigkeit des alten Gehöfts am Winterswicker Feld in Winterswick. Dort sollen zehn Wohnungen entstehen – im Außenbereich.

 Der Schopdickshof steht seit Jahren leer und ist verfallen. Jetzt soll er zu einer modernen Wohnanlage umgebaut werden.

Der Schopdickshof steht seit Jahren leer und ist verfallen. Jetzt soll er zu einer modernen Wohnanlage umgebaut werden.

Foto: Fischer, Armin (arfi )/Fischer, Armin ( arfi )

Der „Schopdickshof“ am Winterswicker Feld in Winterswick ist verkauft worden und soll zu einer Wohnanlage umgebaut werden. Die neuen Eigentümer hatten zunächst eine Genehmigung für die Schaffung von fünf Wohnungen, später beantragten sie zehn Wohnungen. Das stößt nicht nur auf Zustimmung. Nachdem bereits Dressurreiterin und Reitstallbetreiberin Isabell Werth als prominente Nachbarin die Aufstellung eines Bebauungsplans beantragt hatte, gibt es weitere kritische Stimmen.

Zu den Kritikern gehört auch Wolfgang Fillers aus Borth. Als er sich das alte Gehöft – „die traurigen Reste, die die Stadt Rheinberg für ein Denkmal hält“ – angeschaut habe, habe er sich gefragt, warum dieses Gebäude ein Denkmal sei. Der ehemalige CDU-Fraktionsvorsitzende: „Das Mauerwerk ist rissig, das Dach schief und Fensterläden und Türen machen den Eindruck, dass sie ein Öffnen nicht überstehen. Das alles soll saniert und um zehn ,Gutshäuser’ arrondiert werden. Und das im Außenbereich, der doch gesetzlich besonders vor einer Zersiedlung geschützt ist.“

Ihm seien aus seiner Zeit als Politiker die oft zitierten Worte der Bauverwaltung „keine Bauerlaubnis im Außenbereich“ in Erinnerung geblieben. Die Bauordnung regele das explizit in Paragraf 35. Fillers: „Sobald durch den ersten Hammerschlag der Putz abgeschlagen wird, fällt die erste Mauer um und weitere folgen, nicht gewollt, aber zweckmäßig. Das kennt man ja bei solchen Vorhaben.“ Auf diese Weise werde Platz geschaffen für Neues. Wenn alles dann am Boden liege, könne man frei schaffend viele Häuser bauen. Eine Bauerlaubnis der Stadt liege ja vor, obwohl eine Erschließung nicht bestehe. Der Borther: „Weder eine Wasserleitung, noch ein Kanalanschluss sind vorhanden. Kein Wunder, dass es heftige Kritik gibt.“

Die Stadt argumentiere so: „Da das als Baudenkmal eingetragene Gebäude des Schopdickshofs als wesentlicher Teil einer historischen Hof­anlage die Kulturlandschaft prägt und die geplante Umnutzung einer zweckmäßigen Verwendung des Gebäudes und dem Erhalt des Gestaltwerts dient, entspricht sie den Anforderungen des § 35 Abs 4 Satz 1 Nr. 4 BauGB, der genau diesem Tatbestand vorsieht und ist damit planrechtlich zulässig. Gemäß der einschlägigen Gesetzeskommentierung ist die Umnutzung damit gleichsam außenbereichsverträglich“.

Fillers hält diese Argumentation für kaum nachvollziehbar, für „fatal und zynisch und wenig überzeugend“. Er sagt: „Es handelt sich nicht nur um eine Umnutzung, sondern um eine erhebliche Erweiterung des Standortes. Wenn politische Gremien in Rheinberg solche Interpretationen mittragen, muss sich über Politikverdrossenheit nicht gewundert werden. Es handelt sich um ein fragwürdiges Denkmal.“

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