Stadt Rheinberg baut Elektrofahrzeugflotte aus Grünes Licht für Kauf einer E-Kehrmaschine

Rheinberg · Der Dienstleistungsbetrieb (DLB) Rheinberg tauscht eine Diesel-Kehrmaschine gegen ein mit Strom betriebenes Fahrzeug. Zuschüsse mache das erschwinglich.

 Klimaschutz auf den Straßen: Auch die Stadt Rheinberg setzt beim Straßenkehren künftig auf E-Mobilität.

Klimaschutz auf den Straßen: Auch die Stadt Rheinberg setzt beim Straßenkehren künftig auf E-Mobilität.

Foto: RP/Tim Kögler

Der Rheinberger Dienstleistungsbetrieb (DLB) möchte seine Elektrofahrzeugflotte weiter ausbauen und jetzt eine E-Kehrmaschine anschaffen. Die Maschine ist zwar deutlich teurer als eine herkömmliche mit Dieselmotor betriebene. Es gibt allerdings ein attraktives Förderprogramm. Der Betriebsausschuss hat das Thema jetzt beraten. Der DLB hat bereits schwarz auf weiß, dass für den Kauf einer E-Kehrmaschine Zuschüsse fließen.

Der Förderzeitraum sollte ursprünglich am 31. Dezember 2020 enden. Eine für den DLB geeignete E-Kehrmaschine sei aber bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht lieferbar gewesen, hieß es im Betriebsausschuss. Zwischenzeitlich sei auf Antrag des DLB der Förderzeitraum bis zum 31. Dezember 2021 verlängert worden. Inzwischen sei der Markt auch in der Lage, ein geeignetes Fahrzeug zu liefern.

Ein entsprechendes Fahrzeug stand zwei Tage in Rheinberg für Tests zur Verfügung. Das Fazit des Bauhofs: Befürchtete Leistungseinschränkungen gegenüber einem Diesel-Fahrzeug bestehen nun, bezogen auf die Größe des Stadtgebietes, nicht mehr. Die Fahrer hätten neben der enormen Leistung auf die erheblich geringere Geräuschentwicklung und die damit verbesserten Arbeits- und Umweltbedingungen hingewiesen.

Die jetzt vom DLB eingesetzte Kehrmaschine ist geleast. Laut Fördergeber sei das Leasen eines neuen Fahrzeuges innerhalb dieses Förderprogramms nicht möglich. Um eine Lieferung noch in diesem Jahr gewährleisten zu können, musste die Kaufentscheidung dem Anbieter kurzfristig mitgeteilt werden. Der Förderbescheid sieht vor, dass 90 Prozent des Unterschiedsbetrages zu einem konventionell angetriebenen Fahrzeug gefördert werden.

Folgendes Finanzierungsmodell legte der DLB im Betriebsausschuss vor: Eine neue Diesel-Maschine kostet 203.650 Euro. Der Kaufpreis der E-Kehrmaschine liegt bei 460.835 Euro, das bedeutet eine Differenz von 257.185 Euro. Von der werden 90 Prozent – 231.467 Euro – gefördert. Die Stadt muss also noch 229.368 Euro aus eigener Kasse dazu legen. Für die vorhandene Kehrmaschine besteht eine Rücknahmevereinbarung mit dem Lieferanten: Der DLB erhält dafür bei Rückgabe noch 57.120 Euro. Für die neue Kehrmaschine wurde ein Rückkaufswert von 107.100 Euro bei 5000 Betriebsstunden vereinbart.

Als Vorteile dieses Fahrzeugtausches wurden genannt: Ein weiteres Fahrzeug, dass täglich durchs Stadtgebiet fährt, erfülle seine Arbeit künftig abgasfrei; die Stadt komme ihrer Vorreiterrolle bei der Umstellung auch von Sonderfahrzeugen nach; die Betriebskosten sinken von zwölf Euro pro Betriebsstunde auf acht Euro. Dies bedeute bei ca. 1000 Stunden pro Jahr in fünf Jahren eine Einsparung von etwa 20.000 Euro.

Die Ausschussmitglieder sahen nur Vorteile und stimmten dem Kauf zu. Einzig Benjamin Erwig von der AfD stimmte dagegen. Die jetzt eingesetzte Kehrmaschine habe zwar rund 5000 Betriebsstunden auf dem Buckel, allerdings könne sie auch 10.000 oder 12.000 schaffen. Eine Notwendigkeit, die Diesel-Maschine abzugeben, sah er nicht.

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