Für Ehrenamtliche in Rheinberg FDP möchte Heimatpreis vergeben

Rheinberg · Die Rheinberger FDP möchte, dass die Stadt die Fördermöglichkeiten des Landes nutzt und einen solchen Preis vergibt. Ohne die Stadtkasse zu belasten, könne Rheinberg jährlich diesen Preis verleihen.

 Das Land NRW stellt pro Kommune 5000 Euro für den Heimnatpreis in Aussicht.

Das Land NRW stellt pro Kommune 5000 Euro für den Heimnatpreis in Aussicht.

Foto: Tim Terhorst

Der Heimatpreis ist eine Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen, um in Kommunen herausragendes Engagement von Menschen für die Gestaltung der Heimat in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken. Hierfür stehen jährlich pro kreisangehöriger Kommune Fördermittel in Höhe von 5000 Euro zur Verfügung, die den Vereinen und Institutionen vor Ort zugutekommen können.

Diese Finanzierungsmöglichkeit solle die Stadt nutzen, findet die Rheinberger FDP. „Das Förderprogramm des Landes sieht eine 100-prozentige Förderung vor. Das habe für die Stadt nur Vorteile, heben die Liberalen hervor. Ohne die Stadtkasse zu belasten, könne Rheinberg mit einem jährlich verliehenen Heimatpreis „dem starken Ehrenamt in der Stadt Rheinberg den Respekt entgegenbringen, den es verdient hat“, findet FDP-Fraktionsvorsitzender Timo Schmitz.

Ratsfrau Edeltraud Hackstein pflichtet ihm bei: „Das Ehrenamt in Rheinberg ist auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Der Heimatpreis setzt Anreize für tolle neue Projekte in der Stadt, die mit dem Preisgeld teilweise finanziert werden könnten.“ Nach Vorschlag der FDP soll der Heimatpreis jährlich an drei Personen oder Gruppen vergeben werden. Kriterien für die Bewerbung sollten beispielsweise den Bereich Kultur- und Freizeitangebot, Heimatpflege, Denkmalpflege und Geschichte abdecken. Die Stadt Rheinberg sollte nach Meinung der FDP die Förderung eines Heimatpreises anstreben, zur Projekt-Bewerbung aufrufen und den zuständigen Ausschuss, den Rat der Stadt oder eine Heimat-Preis-Jury einmal jährlich über die Verteilung der Preisgelder beraten lassen.

Die Preisgelder sollen dann in einer feierlichen Stunde öffentlichkeitswirksam verlieren werden – zum Beispiel beim jährlichen Neujahrs- beziehungsweise Frühlingsempfang des Rheinberger Bürgermeisters.

(up)
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