Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten Bezirksregierung widerspricht der Stadt Rheinberg

Rheinberg · Der Förderantrag für den Neubau eines Sportheims in Millingen sei nicht richtig eingereicht worden. Er hätte per Mail nach Düsseldorf geschickt werden müssen.

 Der SV Millingen hätte gern ein neues Sportheim an der Jahnstraße.

Der SV Millingen hätte gern ein neues Sportheim an der Jahnstraße.

Foto: Fischer, Armin (arfi )/Fischer, Armin ( arfi )

Die Stadt hatte im Januar eine finanzielle Unterstützung im Landesprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ für ein neues Sportheim für den SV Millingen beantragt. Zusammen mit dem Verein hoffte die Stadt auf 1,5 Millionen Euro. Dann habe sich herausgestellt, dass der Antrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf verlegt worden sei (wir berichteten). Erst auf Nachfrage sei er wieder aufgetaucht, teilte die Stadt mit. Eine Förderung kommt nun für dieses Jahr nicht mehr in Betracht.

Die Bezirksregierung stellt die Sachlage anders dar. Mit Hinweis auf die kurze Zeit, die die Behörde zur Prüfung der Anträge gehabt habe, seien alle Kommunen, die Anträge gestellt hätten, aufgefordert worden, die Anträge zusätzlich digital per Mail einzureichen, um das Verfahren zu beschleunigen. „Dem ist die Stadt Rheinberg nicht nachgekommen, sondern hat den Antrag lediglich schriftlich eingereicht beziehungsweise kurz vor Ende der Antragsfrist durch eine Person abgeben lassen“, teilte ein Sprecherin der Bezirksregierung jetzt mit. Die Prüfung der Anträge sei anhand der elektronisch eingegangenen Anträge vorgenommen worden, so dass der Antrag aus Rheinberg zunächst nicht bearbeitet worden sei.

Die Frist für die digitale Antragseinreichung sei der 15. Januar 2021 gewesen. Die Bezirksregierung habe daraufhin bis zum 12. Februar die Anträge prüfen und entsprechende Stellungnahmen unter anderem für das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) erarbeiten müssen. Die Sprecherin: „Im Bezirk Düsseldorf wurden 114 Förderanträge mit einem Volumen von rund 75,6 Millionen Euro vorgelegt. Der Bezirksregierung standen jedoch nur 8,8 Millionen Euro für das Programm zur Verfügung. Insgesamt erhalten in dem Verfahren dieses Jahr nur zwölf Maßnahmen eine Förderung. Dabei sind selbst Maßnahmen, die von der Bezirksregierung mit Priorität A zur Förderung vorgeschlagen wurden, nicht ausgewählt worden. Die Entscheidung über eine Förderung trifft die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung.“ Die zwischenzeitlich erfolgte Vorprüfung für den Rheinberger Antrag habe ergeben, dass die vorgelegte Kostenberechnung vom Antragsteller überarbeitet werden müsse. Zudem hätten der notwendige Ratsbeschluss sowie eine Stellungnahme der Kämmerei gefehlt.

„Abgesehen von dem späten Eingang und der nicht erfolgten elektronischen Übermittlung wäre der Antrag mit hoher Wahrscheinlichkeit wegen dieser noch fehlenden Unterlagen für die Förderung 2021 nicht mit der Priorität A eingestuft worden“, heißt es. Inzwischen sei der Antrag an das Ministerium mit der Bitte weitergeleitet worden, diesen für 2022 aufzunehmen. Das Ministerium habe dem zugestimmt.

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