Rheinberg Anlieger bekommen noch mehr zurück

Rheinberg · Die Nord-Süd-Achse in Rheinberg wird für die Bauverwaltung zur Verliererstraße. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am Montag das Verkehrskonzept in Bausch und Bogen verworfen. Stadt muss weitere 50.000 Euro erstatten.

 Auch den Begegnungsverkehr sprach das Gericht an. Durch fehlende Bordsteine an der Orsoyer Straße gebe es nicht genug Sicherheit für Fußgänger.

Auch den Begegnungsverkehr sprach das Gericht an. Durch fehlende Bordsteine an der Orsoyer Straße gebe es nicht genug Sicherheit für Fußgänger.

Foto: Fischer, Armin (arfi)/Fischer, Armin (afi)

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat das Verkehrskonzept für die Nord-Süd-Achse in der Innenstadt in Bausch und Bogen verworfen. Und das zum zweiten Mal: Das hat am Montag der klagende Fachanwalt mitgeteilt. Nach dem Anhörungstermin Anfang Juli (die RP berichtete) sei der Muster-Rechtsstreit, in dem es um die Höhe der Anliegerbeiträge ging, zu Ende gegangen.

Das Ergebnis kommt einer Klatsche für die städtische Bauverwaltung gleich. Zunächst musste die Stadt von den Anwohnern bereits gezahlte Beiträge  für den Ausbau der Straßen (ab Einmündung Kattewall) in Höhe von 126.500 Euro anteilig zurücküberweisen. Am Montag, so der Anwalt, sei das Gericht nun zu dem Schluss gekommen, dass die Stadt weitere 50.000 Euro zurückzahlen müsse. Sie hatte Rheinstraße und Orsoyer Straße als Anliegerstraße eingestuft. Das berechtigte sie dazu, höhere Beiträge von den Anwohnern zu verlangen. Das Gericht wertete den Ausbauzustand jedoch als für die Anlieger „günstigere“ Hauptverkehrsstraße.

Den Muster-Rechtsstreit führte der Klever Fachanwalt Jürgen Voss für einen Rheinberger Grundstückseigentümer. Noch in der mündlichen Verhandlung vor der 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, so Voss, habe die Bauverwaltung den schon gekürzten Beitragsbescheid noch einmal um rund 15 Prozent reduziert. Dazu habe das Gericht der Stadt dringend  geraten, machte der Anwalt deutlich. Die 50.000 Euro, die die Anwohner nicht mehr zahlen müssen,  bezögen sich allein auf den Teilabschnitt der Orsoyer Straße von der Gelderstraße/Kaiserstege bis zum Kattewall.

Durch die Gerichtsentscheidung muss das im Zuge der Innenstadtsanierung verwirklichte Verkehrskonzept weitgehend geändert werden. So gelten etwa dort, wo zwischen Fahrbahn und Gehweg kein Niveauunterschied besteht, nicht mehr die Anordnungen einer Spielstraße. Statt  Tempo 7 gilt dort inzwischen Tempo 20. Der Rat hatte in der vergangenen Woche beschlossen, die seinerzeit für das Innenstadt-Verkehrskonzept aufgelegte Sondersatzung aufzuheben. Einstimmig. Und ohne, dass sich die Politik in irgendeiner Weise kritisch oder mahnend zu den Vorgängen geäußert hat. Der Tagesordnungspunkt wurde im Rat wortlos abgenickt.

Nach Aufhebung der Sonder-Satzung, in der die Nord-Süd-Achse noch als verkehrsberuhigte, kinderfreundliche Zone eingestuft war, hatte die Stadt die Anlieger-Bescheide um rund zehn Prozent heruntergesetzt und akzeptierte die Einstufung als Haupterschließungsstraße. Diese Kürzung reichte jedoch offenbar nicht aus.

Nicht akzeptiert worden seien die Beiträge für die neue Straßenbeleuchtung.  Obwohl das Gericht die Stadt dazu aufgefordert habe, habe diese in der Verhandlung keinen Nachweis vorgelegt, warum teilweise gerade erst erneuerte Lampen modernisiert werden mussten. Jürgen Voss: „Das Gericht konnte keinen Vorteil gegenüber der alten Beleuchtung erkennen. Die Abrechnungsfähigkeit scheiterte schon an der fehlenden Nachweisführung der Verwaltung.“ Ebenfalls gestrichen wurden 13.000 Euro für die ursprünglich zur Verkehrsberuhigung gepflanzten Bäume auf der Straßenmitte zwischen Gelderstraße und Kattewall. Das Gericht habe nicht feststellen können, wozu diese aufwändig mit Ziergittern und Metallständern versehenen Anlagen verkehrstechnisch sinnvoll sein sollten. Heftig umstritten sei auch die Anrechnung der Kosten für die mit der Orsoyer Straße niveaugleichen Gehwege gewesen. Anwalt Voss vertrat die Auffassung, dass Fußgängern keine Sicherheit geboten werde, weil ein Bordstein fehle.  „Insbesondere im Begegnungsverkehr – hier müssen sich nicht einmal zwei Busse begegnen –  weichen Autofahrer ständig bis vor die Häuserfronten auf den angeblichen Gehweg aus“, so Voss.

Diese Abrechnungsposition akzeptierte das Gericht schließlich, nachdem die Vertreter der Stadt  zugesichert hatten, nachträglich Poller aufzustellen.  Die Kosten dafür dürfen nicht auf die Anlieger umgelegt werden.

Der Muster-Rechtstreit sei für erledigt erklärt worden. Die Stadt habe sich verpflichtet, keine Aussetzungszinsen mehr zu erheben. Das Verwaltungsgericht habe  zudem festgelegt, dass die Stadt  sämtliche Kosten des Verfahrens übernehmen muss. Die Verwaltung wollte die Entscheidung des Gerichts am Montag nicht kommentieren.

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