Schulpolitik in Rheinberg Amplonius-Gymnasium soll maximal fünf Züge haben

Rheinberg · Das Amplonius-Gymnasium ist die einzige städtische Schule in Rheinberg, für die bisher keine feste Größe definiert worden ist. Nachdem die Bezirksregierung das moniert hat, soll das nun geändert werden.

 Am Rheinberger Gymnasium wird jetzt die Größe der Jahrgänge festgeschrieben.

Am Rheinberger Gymnasium wird jetzt die Größe der Jahrgänge festgeschrieben.

Foto: Fischer, Armin (arfi)/Fischer, Armin (afi)

Das nordrhein-westfälische Schulgesetz schreibt vor, dass der Schulträger (also bei Rheinberger Schulen die Stadt Rheinberg) die Größe seiner Schulen verbindlich festlegt. Das ist bei allen städtischen Rheinberger Schulen bereits vor Jahren erfolgt – mit Ausnahme des Amplonius-Gymnasiums. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat als zuständige Aufsichtsbehörde Ende Juni darauf aufmerksam gemacht, dass das so nicht geht. Rechtzeitig vor dem nächsten Anmeldeverfahren Anfang Februar 2022 muss nun für die Sekundarstufe I die Zügigkeit pro Jahrgang festgelegt werden. Dafür ist ein Ratsbeschluss sowie eine Beteiligung der Schulkonferenz des Gymnasiums – sie erfolgt am 28. Oktober – vorgeschrieben. Anschließend muss die Bezirksregierung als obere Schulaufsichtsbehörde den Ratsbeschluss genehmigen. Die nächste Sitzung des Rheinberger Rates ist am 5. Oktober, deshalb stand das Thema jetzt auf der Tagesordnung des Schulausschusses.

Der Ausschuss stimmte zu, einzig die SPD-Fraktion enthielt sich der Stimme. Sie erwarte eine ausführlichere Schulentwicklungsplanung. Die jetzt gültige laufe noch bis 2026. Man sollte überlegen, ob man eine Schulentwicklungsplanung nicht an ein freies Planungsbüro vergeben könne. SPD-Ratsherr Friedhelm Kung hatte sich erkundigt und festgestellt, dass es Büros gebe, die eine Schulentwicklungsplanung für elf Jahre anfertigen. „Und das für relativ wenig Geld“, so der Politiker.

Grundsätzlich ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen und -gebäude bereitzustellen. Zudem muss er angemessene Klassen- und Schulgrößen gewährleisten. Für die Sekundarstufe I des Amplonius-Gymnasiums gilt ein Klassenfrequenzrichtwert von 27 mit einer Bandbreite von 25 bis 29 Schülern je Klasse. Diese kann im Einzelfall auch unter- oder überschritten werden. Für das Gymnasium wird nun eine Fünfzügigkeit festgeschrieben. Der Rat muss noch zustimmen.

Sollte aufgrund hoher Anmeldezahlen zukünftig im Einzelfall aufgrund unvorhersehbar hoher Anmeldezahlen eine sechste Klasse in einem Jahrgang gebildet werden müssen, kann die Schule im Einvernehmen mit dem Schulträger eine zusätzliche Klasse einrichten, sofern die personellen, sächlichen und räumlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Für die Bildung einer solchen Mehrklasse ist kein zusätzlicher Ratsbeschluss erforderlich. Im Bedarfsfall würde die Verwaltung von dieser Möglichkeit der Mehrklassenbildung Gebrauch machen.

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