Amazon legt Revision ein Sonntagsdienst-Urteil auf Prüfstand

Rheinberg · Amazon legt Revision gegen ein Grundsatzurteil des Oberverwaltungsgerichts ein.

 Ein Blick auf die Packstationen bei Amazon in Rheinberg (Archiv).

Ein Blick auf die Packstationen bei Amazon in Rheinberg (Archiv).

Foto: Christoph Reichwein

Der Online-Händler Amazon und das Land NRW lassen vom Bundesverwaltungsgericht ein Grundsatzurteil zur Sonntagsarbeit überprüfen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hatte am 11. Dezember 2019 Ausnahmeregelungen für Sonntagsarbeit an zwei Adventssonntagen für das Logistikzentrum in Rheinberg gekippt. Das massiv ansteigende Geschäft in der Weihnachtszeit rechtfertige keine Sonntagsarbeit, urteilte das OVG, ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung aber die Revision zu.

Die hat das Land nach Angaben einer OVG-Sprecherin jetzt eingelegt. Laut Amazon hat auch das Unternehmen Revision eingelegt. Der Online-Händler hatte 2015 bei der Bezirksregierung Düsseldorf für zwei Adventssonntage den Einsatz von jeweils 800 Arbeitern beantragt. Die Gewerkschaft Verdi sieht darin aber einen Verstoß gegen den im Grundgesetz geschützten arbeitsfreien Sonntag und hatte geklagt.

(RP)
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