Rheinberg Rentner fehlt vor Gericht -Urteil wird nun rechtskräftig

Rheinberg · Ein Rentner aus Rheinberg muss wegen Beleidigung eines Polizeibeamten eine Geldstrafe zahlen. Die auswärtige Große Strafkammer hat die Berufung gestern verworfen. Denn der Mann war nicht zur Verhandlung erschienen. Die obligatorische Viertelstunde wartete die Kammer noch ab, ob der Rheinberger sich nicht nur verspätet hatte, dann stellte die Staatsanwältin den Antrag, die Berufung zu verwerfen. Dem folgte die Kammer.

Der Mann war im Dezember in erster Instanz vor dem Rheinberger Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden (die RP berichtete). Die Richterin hatte es als erwiesen angesehen, dass der auch als "Wutbürger" stadtbekannte Rheinberger im Sommer einen Polizisten bei einem Einsatz beleidigt hatte. Demnach habe er dem Beamten gesagt: "Halt doch die Klappe, du Spacken du!" Zum Streit sei es gekommen, weil der Rentner bei der Aufnahme eines Verkehrsunfalls Einzelheiten hatte wissen wollen und der Aufforderung der Beamten, den Ort zu verlassen, nicht nachgekommen war. Daraufhin hatte ein Beamter ihm mit einem Platzverweis gedroht und angekündigt, ihn notfalls in Gewahrsam zu nehmen. Der Rheinberger hatte in erster Instanz zwar ein Aufeinandertreffen bestätigt, die Beleidigung aber abgestritten.

Der Vorsitzende der Berufungskammer bestätigte gestern die ordnungsgemäße Ladung des Angeklagten. Entschuldigungsgründe lägen nicht vor. Vielmehr habe der Rheinberger zuvor mehrfach schriftlich und telefonisch angekündigt, dass er nicht kommen werde, weil seiner Ansicht nach noch weiter ermittelt werden müsse, bevor es zur erneuten Verhandlung kommt.

(bil)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort