Rheinberg Rat verstößt gegen Gemeindeordnung

Rheinberg · Änderung der Hauptsatzung war beschlossen worden. Dieser Beschluss ist nun hinfällig.

Mit den Stimmen von CDU und SPD hat der Rat die Neufassung der Hauptsatzung beschlossen. Grüne, FDP und Ulrich Hecker stimmten dagegen, die fraktionslosen Ratsherren Marc Schwarzer, Werner Plückelmann und Christof Knoppek enthielten sich. Dieser Beschluss ist nun hinfällig. Gestern teilte Bürgermeister Frank Tatzel in einem Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden und die fraktionslosen Ratsmitglieder mit, dass er den Beschluss mit Verweis auf die Gemeindeordnung NRW beanstanden muss.

Im Rat war beschlossen worden, die Höchstgrenze für Fraktionssitzungen, für die ein Sitzungsgeld gezahlt wird, zu verändern. Für unbegrenzt viele und nicht mehr nur für 30 Sitzungen pro Jahr sollten Ratsmitglieder (Sachkundige Bürger: 20) ein Sitzungsgeld bekommen. Die Gemeindeordnung schreibe allerdings vor, die Anzahl zu begrenzen. Tatzel: "Die Unterbeschlüsse verstoßen somit gegen geltendes Recht. Durch den Beschluss über die Neufassung der Hauptsatzung unter Berücksichtigung der nicht rechtmäßigen Unterbeschlüsse ist der Gesamtbeschluss über die Neufassung bzw. die Hauptsatzung selbst ebenfalls nicht rechtmäßig."

Diese Beanstandung habe aufschiebende Wirkung. Die bisherige Hauptsatzung bleibt zunächst gültig. Im nächsten Haupt- und Finanzausschuss wird die Satzung beraten, im Rat soll ein korrekter Beschluss gefasst werden.

In der Satzung geht es auch um eine Änderung der Entschädigungsverordnung. Die gilt bereits ab dem 1. Januar und legt neue Ober- und Untergrenzen für den Verdienstausfallersatz fest. Die Untergrenze betrug bislang sechs Euro. Nun sind mindestens 8,84 Euro entsprechend dem Mindestlohn vorgeschrieben. Die Obergrenze betrug bislang 25 Euro, nun können bis zu 80 Euro anerkannt werden. Eine derartige Steigerung sei für eine Kommune in der Haushaltssicherung nicht ohne Weiteres zu stemmen, teilte die Verwaltung mit. Die Kommunen haben jedoch keine Möglichkeit, die Obergrenze auf einen niedrigeren Satz zu begrenzen. Deshalb hat die Verwaltung vorgeschlagen, lediglich den Mindestsatz in Höhe des Mindestlohns festzusetzen.

Noch etwas: Insbesondere auf Drängen der SPD sollen Fahrtkosten beispielsweise zu auswärtigen Fraktionssitzungen erstattet werden, so lange für Hin- und Rückfahrt jeweils 100 Kilometer nicht überschritten werden.

Den Grünen und auch dem fraktionslosen Mitglied Ulrich Hecker kam der Beschluss in der Ratssitzung zu schnell. Nach längerer Diskussion fasste Hecker zusammen: "Ich glaube nicht, dass hier noch irgendjemand durchblickt." Wie auch Grünen-Fraktionsvorsitzender Jürgen Bartsch regte er (erfolglos) an, das Thema noch einmal zu verschieben.

Die Grünen kritisierten gestern den Beschluss: "Eigentlich ist Rheinberg in der Haushaltssicherung. Eigentlich sollte also Ausgabendisziplin vor allem dann geboten sein, wenn es um eigene Interessen geht. Aber CDU und SPD haben in trauter Gemeinschaft durchgeboxt, dass die Politik mehr Geld erhält", so Jürgen Bartsch.

Die Grünen hatten eine Resolution an die Landesregierung formuliert und wollten sie per Dringlichkeit in die Ratssitzung aufnehmen lassen. Dies verweigerten CDU und SPD unisono. Bartsch: "Wir fragen uns: Wie wollen CDU und SPD den Rheinbergern künftig die Notwendigkeiten von Sparen und Gebührenerhöhungen erklären, wenn sie sich selbst bei städtischen Geldern so ungeniert bedienen?

(up)
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