Rheinberg Polizist wegen Gewalt im Amt zu einer Geldstrafe verurteilt

Rheinberg · Das Moerser Amtsgericht hat gestern einen Polizeibeamten aus Rheinberg wegen Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe von 7200 Euro verurteilt. Bei einem Einsatz wegen Ruhestörung hatte der Polizist einem Mann in seiner Wohnung mit einem festen Griff an den Hals Schmerzen zugefügt, so die Überzeugung des Gerichts.

Der 43-Jährige hatte den Vorwurf abgestritten. Die Verletzung des Mannes könne er sich nicht erklären. Bei dem Einsatz habe er ihn zwar mit einem leichten Schlag in die Magengegend außer Gefecht gesetzt, ein Griff an den Hals oder ein Würgen habe es aber keinesfalls gegeben.

Es war im November 2012, als der Flugbegleiter von einem Urlaub aus Spanien in seine Wohnung nach Moers zurückkehrte Mit einem Freund trank er Weinschorle und hörte Musik, später kam noch eine Nachbarin hinzu. Als die Polizei klingelte und ihn ermahnte, drehte er die Musik zunächst leiser, dann aber immer wieder etwas lauter, gab er zu.

Als die Beamten erneut vor der Wohnung standen, erlebte er eine böse Überraschung: Die Tür wurde aufgestoßen, der Angeklagte sei auf ihn zugestürmt und habe ihn direkt am Hals gepackt. Mehrere Sekunden sei er im Würgegriff festgehalten worden, der Beamte habe geschrien, ob er ihn "verarschen" wolle.

Dann legte er ihm Handschellen an und ließ ihn abführen. Der Polizeibeamte hingegen hatte lediglich eingeräumt, einer aus seiner Sicht notwendigen Griff angewendet zu haben, um die Situation zu beruhigen.

Beim zweiten Besuch habe der Mieter nämlich einfach die Türe wieder schließen wollen. Um überhaupt noch Zugriff auf ihn zu haben, habe er prompt reagiert. Es sei eine Entscheidung in Sekundenbruchteilen nötig gewesen.

Ein leichter Schlag vor dem Magen sei eine vertretbare Taktik, um den Gegner zu überwältigen, gerechtfertigt durch das aggressive Verhalten des Mannes, argumentierte er. Der Moerser sei nämlich "angetrunken, auf Krawall gebürstet und in Partylaune" gewesen.

Eine mildere Alternative kenne er nicht, sagte der Beschuldigte auf Nachfrage des Staatsanwalts. Er, so ließ sich der 43-jährige Polizist ein, habe nicht das Gefühl, etwas falsch gemacht zu haben.

Das Gericht in Moers dagegen war davon überzeugt, dass der Beamte sein Handeln an dem Abend im Nachhinein herunterspielte. Es habe tatsächlich einen harten Griff an den Hals gegeben, der zur Verletzung führte.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(bl)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort