Alpen Parkscheiben vor dem Rathaus

Alpen · Ab 1. Mai kann zudem der Parkplatz an der Haagstraße genutzt werden.

 Ab Mai gilt die Parkscheibenpflicht am Rathaus.

Ab Mai gilt die Parkscheibenpflicht am Rathaus.

Foto: UD

Die Gemeinde Alpen weist darauf hin, dass zum 1. Mai der Parkplatz an der Haagstraße fertiggestellt ist und somit ab der kommenden Woche ausschließlich von den Bediensteten der Gemeindeverwaltung sowie der Sparkasse am Niederrhein als Parkraum genutzt werden kann. Hierzu ist eine entsprechende Schrankenregelung vorgesehen.

Gleichzeitig wird ab der kommenden Woche dann eine Parkscheibenregelung auf dem Rathausparkplatz eingeführt. Demnach dürfen Fahrzeuge nur noch für die Dauer von maximal zwei Stunden auf dem Rathausparkplatz abgestellt werden; eine Parkscheibe ist entsprechend deutlich sichtbar auszulegen; es wird künftig eine Überwachung geben.

Die Parkregelung für den Alpener Wochenmarkt am Freitagnachmittag bleibt bestehen; hiernach gilt freitags in der Zeit von 12.30 bis 19 Uhr auf dem Rathausparkplatz für alle Fahrzeuge ein absolutes Halteverbot. Gleichzeitig bedankt sich die Gemeinde Alpen für das Verständnis der Fahrzeugführer, insbesondere auch im Hinblick auf die derzeit zahlreichen Baustellen und Umleitungen.

(RP)
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