Rheinberg Ohne Vertrag abgebucht

Rheinberg · Rheinbergerin (78) sollte für Leistungen der Senioren-Info-Service GmbH monatlich 9,95 Euro bezahlen, obwohl sie mit dem Unternehmen nichts zu tun hat. Telekom will Forderungen nun nicht mehr auf die Rechnungen setzen.

Eine Telefonrechnung hat für viele einen hohen Glaubwürdigkeitsfaktor. Ein Brief von der Telekom — ist das nicht beinahe so etwas wie eine amtliches Schriftstück, fragen sich gerade ältere Kunden. Eine 78-jährige Rheinbergerin (Name der Redaktion bekannt) sieht das ganz anders — seitdem sie auf ihrer Rechnung eine Position von 9,95 Euro entdeckte. Fällig für Leistungen, die die Senioren-Info Service GmbH (SIS) erbrachte. Angeblich. Denn mit SIS hatte die Dame nie etwas zu tun.

Nie einen Vertrag abgeschlossen

Und so schickte die Rheinbergerin gleich ein Schreiben an die Telekom, in dem sie klar stellte, dass sie nie einen Vertrag mit SIS geschlossen habe. Die 9,95 Euro wurden dennoch durch die Telekom von ihrem Konto abgebucht. Ein Telefonat mit einem Mitarbeiter des Telefonkonzerns war für sie nicht sehr hilfreich. Der Bitte, den Betrag für SIS nicht mehr abzubuchen, mochte der Telekom-Mann nicht entsprechen und erklärte der verdutzten Frau: "Wir können den Betrag nicht grundsätzlich 'rausnehmen. Wir sind gesetzlich verpflichtet, solche Call-by-Call-Verträge abzubuchen." Die Rheinbergerin könne jedoch, wenn sie den Betrag auf ihrer Rechnung sehe, bei der Telekom anrufen, dann könne ein Mitarbeiter den Betrag "rausnehmen".

Die 78-Jährige war empört und hilflos gleichermaßen: "Jetzt soll ich monatlich meine Rechnung überprüfen. Das sehe ich nicht ein", schimpfte sie im Gespräch mit der RP, die sie um Unterstützung bat. Von der Telekom sei sie enttäuscht. "Die Vertrauensbasis ist hin." Und: "Was SIS macht, halte ich für Abzocke. Obwohl ich ausdrücklich widersprochen habe, haben die mir ein Schreiben zugesendet, das aussagte, ich hätte mit SIS einen Vertrag geschlossen — unglaublich." 9,95 Euro — das ist nicht viel. Aber genau deshalb glaubt die Rheinbergerin an ein System: "Dieser Betrag wird vom einen oder anderen auf einer langen Rechnung vielleicht einfach übersehen — und weg ist das Geld." Dabei ist die Sache im Fall SIS klar: Die Bundesnetzagentur hatte bereits Anfang September für bestimmte Forderungen der SIS ein Verbot der Rechnungslegung und des Kassierens verhängt — und zwar gegenüber sämtlichen Netzbetreibern, über deren Telefonrechnungen SIS Verbrauchern Entgelte für einen telefonischen Auskunfts- und Recherchedienst berechne.

Rechnungen waren schon erstellt

Das bestätigte die Telekom der RP: "Wir bedauern, dass die Kundin diese Forderung auf der Rechnung hatte", versicherte Telekom-Sprecher Philipp Blank. Das erkläre sich dadurch, dass Rechnungen teilweise bereits erstellt waren, bevor das Fakturierungsverbot umsetzt werden konnte. Die Forderungen, für die die Bundesnetzagentur ein Fakturierungsverbot erteilt habe, würden "selbstverständlich nicht mehr auf die Rechnungen gesetzt. Die Forderungen werden anhand der Leistungsnummer identifiziert."

(RP/jt)
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