Dritte Offenlage des Regionalplanentwurfs RVR informiert im Kreishaus über die Kiesabgrabung

Kreis Wesel · Das OVG in Münster hat die Verlängerung des Planungshorizontes für Kiesabbau auf 25 Jahre gekippt. Nun muss der RVR den Regionalplanentwurf anpassen. Über den Stand will er nun im Kreishaus informieren. Alle warten gespannt auf den neuen Zuschnitt der Flächen.

 Noch sind die neuen Zuschnitte der künftigen Kiesabgrabungsflächen im Kreis Wesel nicht bekannt.

Noch sind die neuen Zuschnitte der künftigen Kiesabgrabungsflächen im Kreis Wesel nicht bekannt.

Foto: Reuter, Michael (mreu)

Der Regionalverband Ruhr (RVR) kommt am Freitag, 21. Oktober, um 18 Uhr ins Weseler Kreishaus, um über den Planungsstand zur Festlegung der Abgrabungsbereiche für Kies im Kreis Wesel und die Vorbereitungen für die dritte Beteiligungsrunde zum Regionalplanentwurf zu informieren. Die Veranstaltung im großen Sitzungssaal ist öffentlich. Hintergrund ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, das die zeitliche Vorgabe des Landesentwicklungsplanes (LEP) für die Bemessung des Flächenumfangs der Auskiesungsflächen von derzeit 25 Jahren außer Kraft gesetzt hat. In der Folge muss der Regionalplan Ruhr angepasst und der Umfang der Auskiesungsflächen reduziert werden. Sobald Änderungen an den bisherigen, in dem Fall bereits zwei Mal offen gelegten Planinhalten vorgenommen werden, so schreibt es das Gesetz vor, muss eine erneute Beteiligung durchgeführt werden. Der Regionalrat hat die dritte Offenlage bereits mehrheitlich beschlossen, ohne die neue Planung zu kennen. Fachbehörden, Verbände und die Öffentlichkeit haben dadurch die Möglichkeit, auch zu den geänderten Planinhalten Stellung zu nehmen. Aufgrund der begrenzten Plätze im Kreishaus ist eine Anmeldung zur Teilnahme bis zum 19. Oktober erforderlich, so der RVR. Anmeldung ist online unter http://www.regionalplanung.rvr.ruhr möglich.

(bp)
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