Rheinberg Linienbusfahrer vor Gericht

Rheinberg · Ein Rollerfahrer soll durch den Fehler eines Busfahrers gestürzt sein. Der 53-Jährige versichert, nichts von einem Zusammenstoß bemerkt zu haben.

Nachdem ein Rollerfahrer durch den Fahrfehler eines Linienbusfahrers gestürzt sein soll, musste sich der Busfahrer gestern wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Rheinberger Amtsgericht verantworten. Der 53-Jährige beteuerte, er habe keine Kollision bemerkt. Gegen Zahlung von 700 Euro an die Verkehrswacht des Kreises Wesel wurde das Verfahren vorläufig eingestellt.

Es war an einem Nachmittag im September, als Zeugen einen minderjährigen Rollerfahrer am Seitenstreifen liegen sahen. Es sei etwa zwei Kilometer vor "Drießen" gewesen, sagte ein 23-Jähriger. Teile der Verkleidung des Rollers lagen auf der Straße. Der junge Mann war leicht verletzt. Er und ein weiterer Autofahrer sicherten die Unfallstelle ab, leisteten Erste Hilfe und riefen Krankenwagen und Polizei. Der Verletzte habe sofort berichtet, dass ein ihm entgegenkommender Bus etwas von der Fahrbahn abgekommen war und ihn berührt habe. Dadurch sei er gestürzt. Prellungen, eine Gehirnerschütterung und Schürfwunden waren die Folge. Der Bus sei nicht mehr zu sehen gewesen, er sei aber kurz zuvor an ihnen vorbeigefahren, sagten die Zeugen.

Der Mitarbeiter, der an dem Tag in der Leitstelle des Busbetriebes gearbeitet hatte, schloss aus, dass es sich um einen anderen Linienbus gehandelt haben könnte. Zu der Zeit sei nur der 53-Jährige auf dieser Strecke unterwegs gewesen.

Der Verteidiger sagte zunächst, dass aufgrund eines Verfahrenshindernisses nicht verhandelt werden könne. Die Mutter des Opfers habe zwar rechtzeitig einen Strafantrag gestellt, nun sei der junge Mann aber erwachsen und müsse dies selber machen. Das sah die Richterin jedoch anders. Außerdem sei die Sache von besonderem öffentlichen Interesse.

Sein Mandant sei sehr von dem Strafverfahren überrascht gewesen, trug der Anwalt vor. "Er hat schlichtweg keinen Unfall bemerkt." Er wisse nicht einmal, ob und wann überhaupt ein Kontakt zwischen Roller und Bus stattfand. Auch habe er keinen Verletzten gesehen. Die Spuren seien grundsätzlich kompatibel, folgerte die Richterin. Im Zweifelsfalle müsse man aber ein teures Gutachten einholen. Das stehe in keinem Verhältnis.

Eine Unfallflucht sei dem Busfahrer ohnehin nicht vorzuwerfen, weil man nicht von vorsätzlicher Fahrerflucht ausging. Man könne ihm allenfalls ein Augenblicksversagen vorwerfen. Da das Opfer nicht zum Gericht gekommen sei, könne man hier auch nicht mehr erfahren.

(RP)
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