Energiewende in Alpen Gute Chancen für Windparkpläne

Alpen · Aus dem Kreishaus ist kein Widerspruch zu den Planungen in Alpen zu erwarten.

 Der Kreis Wesel sieht wenig Gründe, die geplante Ausweisung von Windkraftzonen in Alpen zu stoppen.

Der Kreis Wesel sieht wenig Gründe, die geplante Ausweisung von Windkraftzonen in Alpen zu stoppen.

Foto: dpa/Patrick Pleul

Der Konflikt um die Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraft am Winnenthaler Kanal und im Wald auf der Bönninghardt steht vor ersten Entscheidungen. Die Verwaltung im Kreishaus schlägt dem Kreistag vor, kein rotes Licht für die Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) der Gemeinde Alpen anzuknipsen. Der Umweltausschuss hat dem Kreistag mit nur einer Gegenstimme empfohlen, sich der Planung im Rathaus nicht in den Weg zu stellen.

Der Kreis weist in seiner Vorlage darauf hin, dass die Gemeinde im Verfahren Flächen in den Landschaftsschutzgebieten identifiziert hat, die für den Bau von Windmühlen nicht infrage kommen. Im Ergebnis kommt die Verwaltung zur Einschätzung, dass „eine Beeinträchtigung der wesentlichen Schutzzwecke durch die Ausweisung der Konzentrationszonen nicht zu besorgen ist“.

Auch der Artenschutz, so die Untere Naturschutzbehörde, liefere noch keine ausreichend starken Argumente für Verbote von Windrädern. In der Konzentrationszone Winnenthal sei beim Rotmilan zwar aktuell von einer „Worst-case-Betrachtung“ auszugehen. Sprich: Der Milan brütet dort. Von daher seien „Bewirtschaftungsvorgaben und Abschaltzeiten einzustellen“ – Windräder dürfen eingeschränkt drehen. Auch Konflikte mit Fledermäusen könnten vermieden werden. Fazit: „Artenschutzrechtlich relevante Sachverhalte sind lösbar.“

 Die artenschutzrechtliche Betrachtung im Planverfahren soll um die Bewertung des Vorkommens von Uhu und Rotmilan ergänzt werden. Die endgültige Bewertung dränge nicht und könne auf spätere selbständige Verfahren verschoben werden. Das sei nach Rechtsprechung nur dann erlaubt, wenn mögliche Hindernisse zur Umsetzung einer Planung „grundsätzlich ausräumbar erscheinen“. Dies trifft nach Einschätzung des Kreises für die Alpener Windparks zu.

Im Zuge der späteren immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren bei der Kreisverwaltung seien dann erforderliche Maßnahmen wie beispielsweise Abschaltzeiten und „lebensraumverbessernde Maßnahmen“ festzulegen.

(bp)
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