Kirchliches Leben in Alpen Kirchengemeinde St. Ulrich geht weiter in Richtung Normalität

Alpen · Mit Ferienbeginn finden auch werktags wieder Gottesdienste statt. Auch Seelenämter, Taufen und Trauungen sind dann wieder möglich. Doch es bleiben Beschränkungen, was die Zahl der Besucher angeht.

 Die katholische Kirchengemeinde St. Ulrich feiert mit Ferienbeginn auch werktags wieder Gottesdienste.

Die katholische Kirchengemeinde St. Ulrich feiert mit Ferienbeginn auch werktags wieder Gottesdienste.

Foto: Fischer, Armin (arfi)/Fischer, Armin (afi)

Seit Pfingsten feiert die Kirchengemeinde St. Ulrich zumindest wieder zwei Sonntagsgottesdienste – um 9.30 Uhr in St. Peter Büderich und um 11 Uhr in St. Ulrich in Alpen. Ende des Monats nun kehrt die Gemeinde wieder ein gutes Stück zum kontrollierten Normalbetrieb zurück. Es werden auch werktags in allen Gotteshäusern der Gemeinde wieder Gottesdienste gefeiert. Auch Seelenämter nach Beisetzungen werden dann wieder möglich. Ebenso Taufen, Hochzeiten und Ehejubiläen – unter Auflagen. Auch in die Gemeindehäuser kehrt das Leben zurück.

Das Seelsorgeteam und die Arbeitsgruppe Covid 19 haben sich darauf verständigt, mit Beginn der Sommerferien, vom 29. Juni an, Werktagsgottesdienste in allen Kirchen anzubieten: montags um 19 Uhr in St. Ulrich, dienstags um 8.30 Uhr in St. Peter sowie nach Absprache um 10 Uhr in der Kapelle des Marienstifts, mittwochs um 19 Uhr in St. Mariä Himmelfahrt, freitags um 8.30 Uhr in St. Walburgis und um 19 Uhr St. Ulrich.

Für diese Eucharistiefeiern werden auch wieder sogenannte Gebetsintentionen zum Beispiel für Verstorbene angenommen, teilte Dietmar Heshe als Leitender Pfarrer mit. Gruppierungen wie die kfd oder Senioren können auch wieder Gemeinschaftsmessen feiern.

Die Zahl der Gottesdienstbesucher ist allerdings weiter begrenzt. Zugelassen sind in St. Mariä Himmelfahrt Ginderich 35, in St. Nikolaus Veen 28, in St. Peter Büderich 60, in St. Ulrich Alpen 80, in St. Vinzenz Bönninghardt 16 und in St. Walburgis Menzelen-Ost 37 Besucher. Bei Bedarf kann man bei Trauungen oder Seelenämtern in eine größere Kirche ausweichen. Angehörige erhalten für Seelenämter je nach Kirche entsprechende Platzkarten, um die Trauergemeinde einzuladen. Für Beisetzungen auf dem Friedhof gelten die kommunalen Vorgaben. Die Zahl der Personen in den Trauerhallen bleibt eng begrenzt.

Eine Anmeldung zum Kirchgang ist nicht erforderlich. Familien und Menschen, die in häuslicher Gemeinschaft leben, dürfen zusammensitzen. Ein ehrenamtlicher Ordnungsdienst achtet auf die Einhaltung der Regeln. Mund- und Nasenschutz ist keine Pflicht, wird aber empfohlen. Jeder muss ein Formular ausfüllen und seine Anwesenheit dokumentieren.

Für den Ordnungs-, Lektoren- und Kommuniondienst sei das Seelsorgeteam auf ehrenamtliche Hilfe angewiesen, schreibt Pastor Heshe. Die Dienste müssten mit dem Pfarrbüro abgesprochen werden. Für die wieder möglichen Eucharistiefeiern nach oder vor Beerdigungen brauche es Helfer, die kurzfristig zur Verfügung stünden.

Von Montag, 29. Juni, an können Gruppen die Pfarrheime wieder für Zusammenkünfte nutzen. Die Zahl der zugelassenen Personen bleibt allerdings, konkret bezogen auf die genutzten Räume, beschränkt. Die Personalien müssen festgehalten werden. Bei einem festen Sitzplan könne auf den Sicherheitsabstand verzichtet werden.

Auch Chorproben sind möglich. Der Abstand zwischen den Sängern muss zwei Meter betragen, der zum Publikum doppelt so weit. Der Probenraum muss zehn Quadratmeter pro Person bieten. Ganze Chöre können in Kirchen proben.

 In allen kirchlichen Gebäuden ist die Schließanlage ausgetauscht worden, weil die alte defekt war. Am Samstag, 27. Juni, werden zu festgelegten Zeiten die alten Transponder in den jeweiligen Pfarrheimen gegen die neuen Chips getauscht.

Geplant ist, dass nach dem Ende der Sommerferien wieder die reguläre Gottesdienstordnung gilt und die pastorale Normalität weitgehend wieder hergestellt ist.

(bp)
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